KOBLENZ. Im juristischen Nachgang des tödlichen Messerangriffs auf der Wittlicher Kirmes ist die Familie des Opfers vor dem Oberlandesgericht Koblenz gescheitert. Die Eltern und der Bruder des getöteten Mannes wollten feststellen lassen, dass die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren gegen zwei tatverdächtige US-Soldaten zu Unrecht nicht in die deutsche Gerichtsbarkeit zurückgeholt habe.
Gericht sieht kein besonderes Feststellungsinteresse
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts fehlt es jedoch an einem sogenannten besonderen Feststellungsinteresse. Eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit sei nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen oder konkreter Wiederholungsgefahr.
Beides sah das Gericht in diesem Fall nicht gegeben.
Tödlicher Angriff auf der Wittlicher Kirmes
Der junge Mann war im August 2023 bei einer Kirmes in Wittlich durch Messerstiche getötet worden. Tatverdächtig waren zwei Angehörige der US-Streitkräfte. Einer der beiden soll die Tat zunächst eingeräumt haben.
Nach dem Nato-Truppenstatut waren jedoch die US-Behörden für die Strafverfolgung zuständig. Die Staatsanwaltschaft Trier gab das Verfahren deshalb ab.
Freispruch vor US-Militärgericht
In einem späteren nicht-öffentlichen Militärgerichtsverfahren auf der Air Base Spangdahlem wurden beide Soldaten freigesprochen.
Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass der Anspruch der Hinterbliebenen auf effektive Strafverfolgung nicht verletzt worden sei. Die Behörden hätten den Sachverhalt aufgeklärt und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründet.
Fall sorgte für politische Debatte
Der Fall hatte bereits zuvor politische Diskussionen ausgelöst. Rheinland-Pfalz’ Justizminister Philipp Fernis hatte nach dem Freispruch vor pauschaler Kritik an der US-Justiz gewarnt. Zugleich kündigte er Änderungen von Verwaltungsvorschriften an, um Opferinteressen künftig stärker zu berücksichtigen.




















