TRIER. Drei Angeklagte im Alter von 31, 22 und 21 Jahren sind heute vom Landgericht Trier wegen Einfuhr und bandenmäßgem Handeltreibens mit Betäubungsmittel jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.
In allen drei Fällen wurde die Vollstreckung der Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Den drei Männern wurde im Prozess vorgeworfen in 13 Fällen „Betäubungsmittel in nicht geringer Menge“ bandenmäßig über Luxemburg, beziehungsweise Frankreich nach Deutschland eingeführt zu haben.
Die Betäubungsmittel, bei denen es sich um Heroin, Kokain uns Marihuana handelte, seien zum Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen, teilweise auch zum Eigenbedarf. Um ihren Geschäften nachzugehen hätte das Trio eine Bande gegründet und sich die Aufgaben untereinander aufgeteilt.
Da die Angeklagten bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, wurde die Strafe in allen drei Fällen zur Bewährung ausgesetzt.Die Angeklagten, die seit Februar diesen Jahres in Untersuchungshaft saßen, werden nun aus der Haft entlassen.
Allerdings muss das Drogen-Trio zusätzlich den mit den Drogen gemachten Gewinn in Höhe von 11.825 Euro an die Staatskasse als Strafe bezahlen.
















