Landgericht Saarbrücken lässt drei Polizisten nicht im Gerichtssaal erscheinen – Angeklagter räumt tödliche Schüsse ein
SAARBRÜCKEN. Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizeioberkommissar im saarländischen Völklingen werden drei unmittelbar beteiligte Polizisten per Video vernommen. Das Landgericht Saarbrücken gab entsprechenden Anträgen der Opferanwälte statt. Die Zeugen müssen demnach nicht persönlich im Gerichtssaal erscheinen, sondern werden audiovisuell zugeschaltet.
Gericht sieht Gefahr schwerer gesundheitlicher Folgen
Zur Begründung führte die Kammer an, es bestehe die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Nachteile, wenn die Beamten dem Angeklagten direkt gegenübertreten müssten. Auch das Risiko einer Retraumatisierung spiele eine entscheidende Rolle.
Unter den betroffenen Zeugen befindet sich nach Gerichtsangaben auch ein Kommissaranwärter, der bei der Tat angeschossen wurde.
Hintergrund des Prozesses
Seit Mittwoch muss sich ein heute 19-jähriger vor dem Landgericht Saarbrücken unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes und besonders schweren Raubes verantworten.
Die Anklage wirft ihm vor, im August 2025 in Völklingen einen 34 Jahre alten Polizeioberkommissar erschossen zu haben. Zudem wurde ein weiterer Beamter durch Schüsse verletzt. Mehr Justiz-News
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte mehrere Schüsse aus einer Dienstwaffe abgegeben haben, die er zuvor einem Kollegen des später Getöteten entrissen haben soll. Die Polizisten wollten den jungen Mann nach einem mutmaßlichen Tankstellenraub festnehmen.
Angeklagter räumt Schüsse ein
Am ersten Verhandlungstag hatte der 19-Jährige eingeräumt, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben. Die rechtliche Bewertung – insbesondere im Hinblick auf Mordmerkmale – ist jedoch weiterhin Gegenstand der Beweisaufnahme.
Auch am zweiten Prozesstag war das öffentliche Interesse groß: Alle Plätze im Gerichtssaal waren belegt. Die Witwe des getöteten Beamten nahm erneut als Nebenklägerin an der Verhandlung teil.
Bedeutung der Videovernehmung
Die audiovisuelle Vernehmung von Zeugen ist im deutschen Strafprozessrecht vorgesehen, wenn besondere Schutzbedürfnisse bestehen. Im vorliegenden Fall betonte das Gericht ausdrücklich die psychische Belastung der betroffenen Polizisten.
Der Prozess wird vor der Jugendkammer geführt, da der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war. Weitere Verhandlungstage sind angesetzt.

















