Wie die Die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, führt diese gegen einen 31 Jahre alten Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung. Weiterhin hat sie gegen einen 27-jährigen, syrischen Asylbewerber ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet.
Am späten Donnerstagabend wurden Beamte des Ordnungsamtes der Stadt Koblenz wegen des Verdachts der Ruhestörung durch den 27-jährigen beschuldigten Asylbewerber zu einer Asylbewerberunterkunft in Koblenz-Güls gerufen.
Als sie an die Wohnungstür des Beschuldigten klopften, soll er die Beamten des Ordnungsamtes mit einem Messer bedroht haben. Daraufhin sollen diese sich mit Pfefferspray zur Wehr gesetzt haben, was den Beschuldigten zur Flucht veranlasst haben soll. Zwei zwischenzeitlich eingetroffene Polizeibeamte sollen die Verfolgung aufgenommen haben. Plötzlich soll der Beschuldigte angehalten und mit einem Messer in Richtung des Kopfbereiches eines Polizeibeamten gestochen haben. Dieser soll daraufhin zwei Schüsse in Richtung der Beine des Beschuldigten abgegeben haben.
Ein Schuss traf nicht; der zweite Schuss verletzte den Beschuldigten im Unterbauch, so dass er operiert werden musste. Der Beschuldigte befindet sich seit der Nacht in einem Koblenzer Krankenhaus. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde er am frühen Morgen des 15.06.2018 durch Beamte des Polizeipräsidiums Mainz, das wie in vergleichbaren Fällen üblich, mit den Ermittlungen beauftragt wurde, vorläufig festgenommen.
Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen kann erst getroffen werden, wenn der kritische Gesundheitszustand des derzeit nicht vernehmungsfähigen Beschuldigten es erlaubt.
Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in dessen Rahmen namentlich zu prüfen sein wird, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat.
ich hoffe das die blinde Staatsanwaltschaft die Ermittlung einstellt!!!!!
Zuerst hat das mit dem Pfefferspray doch gut funktioniert? War das schon leer und der Polizist hat darum auf Pistole gewechselt? Vielleicht zur Abwechslung Taser?
Nächstes Mal gehst Du hin Eric und regelst das.
Ein Messerstecher sticht mit dem Messer nach Eric´s Kopf. Blitzschnell überlegt Eric. Pistole? Nein zu gewallttätig. Pfefferspray funktioniert meistens, probieren wir mal das, wenn nicht hab ich ja noch den Taser, der sticht sicher öfter zu da kann ich mir ja Zeit lassen.
Keine Sorge, Taser sind sehr wirksam. Lest mal das Lokalo-Archiv. Aber Martin hat völlig Recht: Wenn der Polizist keine netteren Waffen dabei hat, ist auch mal ein Schuss ins Bein (!) nötig. Dumm gelaufen.
Dem Syrer wird versuchter Totschlag vorgeworfen, dem Polizisten höchstens gefährliche Körperverletzung. Die Frage ist berechtigt, ob der Schuss in den Bauch sein musste. Im Vergleich zu versuchtem Totschlag wird das aber nur eine symbolische Strafe geben.
Vielleicht mal genau lesen? Der Polizist hat auf die Beine gezielt. Wenn einer mit nem Messer auf dich zuläuft kannst nicht ein Auge zukneifen und zielen wie auf dem Schiessstand. Hier kanns nur Freispruch geben. Selbst wenn er das ganze Magazin leergeballert hätte wärs Notwehr gewesen und ausserdem muss er das ausbaden, was Merkel und co angerichtet haben.
Nicht alle Polizisten haben Taser. Die flächendeckende Ausrüstung mit diesem Einsatzmittel wird momentan noch in verschiedenen Pilotprojekten getestet. Für den Einsatz gegen einen Messerangreifer ist die Dienstwaffe üblich und auch durch das Polizeigesetz dazu legitimiert.
Nicht jeder Polizist ist mit einem Taser ausgestattet. Dieses Einsatzmittel wird momentan noch im Rahmen von Pilotprojekten auf einzelnen Dienststellen getestet, bevor es flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt wird. Bei einem Messerangreifer ist die Dienstwaffe jedoch weiterhin das primäre Einsatzmittel und auch vom Polizeigesetz des Landes dazu legitimiert.
wo bleibt denn hier der Kommentar von Guido E. ? Bin mal gespannt wie er sich jetzt rauswindet .
na Ihr Kommentar ist ja schon da jotPEElein, sie winden sich ja ständig raus.
Vielleicht doch eine Lesebrille, Eric? Das Pfefferspray wurde vom Ordnungsbeamten eingesetzt, geschossen hat der Polizist, oder wie soll das gehen.
Ordnungsbeamter zum Polizisten: Da, fang, da ist noch bisschen Pfefferspray, verfolg ihn, gib ihm den Rest…
Polizist: Halt stehenbleiben. Im Namen des Gesetzes…
Aluhut, gerade zufällig um die Ecke kommend: Herzlich willkommen in Deutschland 🙂
usw.
Lesen? Gute Idee, Peter: „Zu der Standardausstattung der Einsatzkräfte der Polizei gehören die Dienstpistole, Schlagstock, Reizstoffsprühgerät, Schutzweste, Handfessel, Polizeieinsatzleuchte“ Wäre ja albern, wenn Polizisten sich Pfefferspray immer erst im DM kaufen oder vom Ordnungsbeamten ausleihen müssten 😉
Tja der Peter, immer so knapp neben die Tatsachen, das ist sein Karma, gell lieber Peter, D armer, irgendwann triffst Du mal ins Schwarze! Gib nicht auf! Weiß doch jeder, dass Polizisten Pfefferspray dabei haben und einsetzen! Reg Dich aber jetzt nicht wieder so auf!
Also hierbei ist nach dem Bericht von Lokalo noch alles offen und abzuwarten, wie zu verurteilen ist.
Es sollten sich alle ernsthaft in eine solche Situation versetzen, bevor sie ein Urteil aussprechen. Ja, mal so richtig in die Lage von Polizei, Ordnungshüter oder aber auch in den Tatverdächtigen versetzen !
Bei vielen Straftaten die verübt werden, sehen die meisten Menschen Wut und Hass gegenüber den Tätern, ohne sich Gedanken zu machen, warum der Täter so gehandelt hat…
Guido Eberhardt
Ja Guido, warum hat er denn dann ein Messer gezogen und in Richtung des Beamten gestochen?
Ach Peter, was für Fragen, warum hat der Leipziger Matrose das Mädchen misshandelt und vergewaltigt!? Warum hat der deutsche Bürger in Thailand seine thailändische Freundin ermordet, warum hat eine deutsches Ehepaar in Freiburg über Jahre hinweg ihren heute neunjährigen Sohn schwer sexuell missbraucht und zusätzlich über das Internet für Vergewaltigungen an mehrere Männer verkauft. Wahrscheinlich weil es kriminelle Menschen sind, die es auf der ganzen Welt leider gibt.
JA,ja…und warum heißt das Kartenspiel „SCHWARZER PETER“ ?
Guido Eberhardt
Genau, der war gut Herr Eberhardt! Aber schwarz ist hier eher die falsche Farbe, eher müsste das Spiel heißen „Brauner Peter“!
F.E.
Eben, und daraus folgt:
Deutsche Schurken: Knast
Ausländische Schurken: Erst gar nicht reinlassen, indem man bei jedem, der Asyl beantragt, zunächst schnellstmöglich entscheidet und solche, die keinen Anspruch auf Asyl haben gleich wieder heimschickt, ebenso wie solche die ihre Herkunft verschleiern. Nicht: Grenzen auf und jeder darf rein.
Ne, alles nicht richtig, Peter
Hallo Hans Vollmers, lassen sie den Peter „links oder rechts“ liegen, da es sich nicht lohnt mit Ihm über irgend ein Thema zu kommunizieren !
Guido E.
Ein wahres Wort Herr E.! Ist hier „seine“ Seit, sein „Revier“, gell!? Aber er liegt halt immer daneben! Schade, dass er keine anderen sinnvollen Aufgaben hat.
Ja dann schreib halt nix mehr Guido und ignorier mich.
Auch interessant in dem Zusammenhang, das erste Mal dass deutsche Obere zugeben, dass sie in einem Stadtteil die Oberherrschaft verloren haben:
https://www.welt.de/regionales/nrw/article178039020/In-Duisburg-kuemmern-sich-nun-zwei-Staatsanwaelte-um-Clans.html
„Wir wollen die Hoheit des Rechtsstaates auch im Duisburger Norden wiedergewinnen.“
Heisst, dort herrscht im Augenblick nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern…