ZWEIBRÜCKEN – Im neuerlichen Prozess um einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten in der Südwestpfalz hat das Landgericht Zweibrücken einen Autofahrer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Außerdem wird dem Mann der Führerschein entzogen, vor Ablauf von zwei Jahren darf er ihn nicht neu machen, wie das Gericht mitteilte. Die Strafe wurde damit reduziert – im ersten Prozess war der Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Autofahrer war im September 2023 bei Ludwigswinkel im Landkreis Südwestpfalz auf kurvenreicher Strecke mit hoher Geschwindigkeit und alkoholisiert unterwegs gewesen. Das Auto streifte zunächst zwei entgegenkommende Fahrzeuge und krachte dann frontal in einen dritten Wagen. Die beiden Insassen dieses Autos starben noch am Unfallort. Die Insassen der anderen entgegenkommenden Autos erlitten erhebliche Verletzungen.
Gericht: Tödlicher Ausgang nicht vermeidbar
Der tödliche Ausgang des Unfalls sei für den Angeklagten aber weder erkennbar noch vermeidbar gewesen, stellte das Gericht nach erneuter Beweisaufnahme fest. Anders als in erster Instanz sahen die Richter nicht die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge als erfüllt, sondern «nur» wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
So sei nach einem technischen Gutachten die erste Kollision dadurch ausgelöst worden, weil die Fahrerin des Autos das Rechtsfahrgebot missachtet habe und mehr als einen halben Meter zu mittig gefahren sei. Auch mit niedrigerer Geschwindigkeit wären der Zusammenstoß und die weiteren beiden Kollisionen infolge einer Kettenreaktion nicht vermeidbar gewesen. Der Fahrer sei auch nicht alkoholbedingt fahruntüchtig gewesen.
Juristisch gesehen setzt ein Kraftfahrzeugrennen nicht voraus, dass zwei oder mehrere Autos sich ein Wettrennen liefern. Es reicht auch schon aus, dass ein Autofahrer rücksichtslos beschleunigt und sich somit ein «Alleinrennen» gegen die Zeit liefert.
BGH hatte erstes Urteil aufgehoben
Das Landgericht Zweibrücken musste sich erneut mit dem Unfall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil aufgehoben hat. Die Revision gegen das Urteil vom Dezember 2024 war erfolgreich, weil unter anderem der Vorsatz des Autofahrers, andere zu gefährden, nicht hinreichend belegt worden war.


















