KOLENZ. 81-jährigen Mann erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die damals 24-Jährige im Bereich der Festung Ehrenbreitstein brutal ermordet zu haben.
Anklage im Cold Case Amy Lopez erhoben
Im Mordfall Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag, 8. Mai 2026, mit.
Die 24-jährige amerikanische Touristin war am 26. September 1994 in der Nähe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein in Koblenz getötet worden. Der nun angeschuldigte Mann war am 23. Februar 2026 festgenommen worden. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Haftanstalt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten die mit hoher Priorität geführten Ermittlungen zügig abgeschlossen werden. Der bislang bestehende dringende Tatverdacht habe sich weiter erhärtet.
Schwere Vorwürfe gegen den 81-Jährigen
In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, Amy Lopez zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Die Tat soll sich im sogenannten General-von-Aster-Zimmer unterhalb der oberen Festungsanlage ereignet haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der damals 49-jährige Mann bereits in den Tagen vor der Tat entsprechende Gewalt- und Vergewaltigungsfantasien gehabt haben. Am Tattag soll er sich mit dem Fahrrad in Koblenz bewegt haben, um nach einem geeigneten Opfer Ausschau zu halten. Zur Umsetzung seines mutmaßlichen Tatplans soll er ein Messer sowie Handschellen mitgenommen haben.
Amy Lopez war als Touristin in Koblenz unterwegs
Gegen 9.00 Uhr soll der Angeschuldigte laut Ermittlungen vermutlich an einer Bushaltestelle zufällig auf Amy Lopez aufmerksam geworden sein. Die junge Frau sei an ihrem Reiserucksack unschwer als Touristin erkennbar gewesen.
Amy Lopez wollte die Festungsanlage besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte die ortsunkundige Frau auf dem Felsenweg unterhalb der Festung angesprochen und unter falschen Angaben in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelotst haben.
Dort soll er nach Darstellung der Anklage über das arg- und wehrlose Opfer hergefallen sein.
DNA-Spuren und Einlassungen belasten Angeschuldigten
Der dringende Tatverdacht habe sich im Laufe der Ermittlungen weiter verdichtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe der Angeschuldigte die Tat inzwischen durch eine Erklärung seines Verteidigers pauschal eingeräumt.
Auch gegenüber einem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen soll er eingeräumt haben, Amy Lopez getötet und sich an ihr sexuell vergangen zu haben. Hinsichtlich des genauen Ablaufs des eigentlichen Tötungsaktes habe er sich jedoch auf Erinnerungslücken berufen.
Eine zentrale Rolle spielen zudem DNA-Spuren. Durch moderne Analysemethoden, die zum Tatzeitpunkt noch nicht zur Verfügung standen, konnten laut Staatsanwaltschaft Spuren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers festgestellt werden. Diese stimmten in so vielen Merkmalen mit der DNA des Angeschuldigten überein, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von ihm stammen sollen.
Auch an einem Stein, mit dem der Täter mutmaßlich auf das Opfer eingeschlagen haben soll, wurde den Angaben zufolge eine Mischspur festgestellt, die ebenfalls auf den Angeschuldigten als Spurenverursacher hindeute.
Gutachten: Zur Tatzeit wohl voll schuldfähig
Die Staatsanwaltschaft hat ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Nach der bisherigen Einschätzung des Sachverständigen war der Angeschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig.
Zwar liege bei ihm laut vorläufiger Einschätzung eine chronische Vergewaltigungsdisposition mit mangelnder Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub vor. Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit seien jedoch nicht ersichtlich.
Das Gutachten hat allerdings noch vorläufigen Charakter. Die endgültige Einschätzung soll am Ende der Hauptverhandlung erfolgen.
Auch Sicherungsverwahrung könnte Thema werden
Offen ist derzeit auch die Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung. Diese könnte sich im Falle einer Verurteilung an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe anschließen.
Dabei wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft insbesondere die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit entscheidend sein. Auch das hohe Alter und der Gesundheitszustand des Angeschuldigten sowie die mögliche Länge einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe könnten eine Rolle spielen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Landgericht Koblenz muss über Anklage entscheiden
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz muss nun zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden. Außerdem geht es um die Fortdauer der Untersuchungshaft und – bei Eröffnung des Hauptverfahrens – um die Terminierung einer Hauptverhandlung.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.

















