SAARBRÜCKEN. Im Mordprozess um den tödlichen Schusswaffeneinsatz gegen einen Polizeibeamten im Saarland hat ein forensischer Sachverständiger dem Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Der Professor empfahl vor dem Landgericht Saarbrücken zudem die Unterbringung des 19-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Zuvor hatte die Witwe des getöteten Polizisten unter Tränen ausgesagt.
Forensik-Professor sieht schizophrene Erkrankung
Nach dem im Landgericht Saarbrücken veröffentlichten Gutachten leidet der Angeklagte nach Einschätzung des Sachverständigen an einer schizophrenen Erkrankung. Zudem habe er Wahnwahrnehmungen und irrationale Ängste. Mehr Saarland-News
Der Forensik-Professor Wolfgang Retz von der Uniklinik Homburg erklärte: „Er sieht sich selbst als behandlungsbedürftig, aber nicht als psychisch krank.“
Nach seiner Einschätzung sei die Schuldfähigkeit des 19-Jährigen eingeschränkt. Gleichzeitig empfahl der Experte seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Mord, versuchter Mord und schwerer Raub angeklagt
Dem Angeklagten mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit werden Mord, versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen.
Er soll am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und 17 Schüsse abgegeben haben. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr, der an den schweren Verletzungen starb.
Witwe schildert massive Folgen der Tat
Vor dem Gutachten des Sachverständigen hatte die Witwe des getöteten Beamten als Zeugin ausgesagt. Die 35-Jährige schilderte unter Tränen, wie sehr die Tat ihr Leben und das ihrer Familie verändert habe.
Seit dem Verbrechen habe sie vielleicht fünf Nächte durchgeschlafen, sagte sie. Sie sei in ambulanter Therapie, weil sie es allein nicht schaffen würde. Von ihrem Beruf als medizinische Fachangestellte sei sie freigestellt.
Auch die Kinder litten sehr unter dem Verlust ihres „geliebten Papas“. Besonders belastend sei für sie zudem, dass der Angeklagte bis heute kein Wort der Entschuldigung oder Reue gezeigt habe.
Angeklagter verfolgt Prozesstag nahezu teilnahmslos
Der 19-Jährige verfolgte den siebten Prozesstag den Angaben zufolge nahezu teilnahmslos. In einem anthrazitfarbenen Kapuzenpullover, einer Jeanshose und weißen Sneakers saß er neben seinem Anwalt und blickte meist schräg vor sich.
Auch auf dieses Verhalten ging Professor Retz in seiner Diagnose ein. Er sagte: „Wir erleben ihn hier in einer unverändert apathischen Haltung.“
Prozess bleibt weiter hochbrisant
Der Fall hatte weit über das Saarland hinaus für Entsetzen gesorgt. Mit dem Gutachten zur psychischen Verfassung des Angeklagten hat der Prozess nun eine neue, besonders sensible Wendung genommen.
Im Mittelpunkt stehen damit nicht nur die schweren Vorwürfe gegen den 19-Jährigen, sondern auch die Frage, in welchem Maß er für die Tat strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.


















