Mord an Polizist: Täter „hörte Stimmen“

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Ist der Angeklagte psychisch krank? Diese Frage stand im Prozess im Mittelpunkt. Foto: Laszlo Pinter/dpa

SAARBRÜCKEN – Im Prozess um den Mord an einem Polizisten im Saarland haben vor dem Landgericht Saarbrücken mehrere medizinische Experten zum Gesundheitszustand des 19-jährigen Angeklagten ausgesagt.

Im Zentrum stand dabei seine psychische Verfassung vor der Tat im August 2025 sowie während seiner Haft.

Ein Psychiater berichtete dabei, der Angeklagte leide unter Verfolgungswahn und akustischen Halluzinationen. «Er hört Stimmen», sagte er. Diese hätten ihm nach Angaben des Angeklagten auch den Tankstellenüberfall befohlen. Der 19-Jährige habe zudem angegeben, er habe bei der Tat Angst gehabt, erschossen zu werden, wie er es aus den USA kenne. Der Arzt ging davon aus, dass die Erkrankung bereits mindestens sechs Monate vor der Tat bestanden habe.

Behandlung seit 2022

Ein weiterer Experte berichtete, dass er den Angeklagten seit 2022 behandelt hatte. Dieser habe sich zunächst wegen Ängsten vorgestellt, damals begleitet von seiner Mutter. Es sei eine Angststörung diagnostiziert worden. Später habe eine stationäre Einweisung zeitweise im Raum gestanden, ein geplanter Termin im Mai 2025 sei jedoch nicht wahrgenommen worden.

Auf die Frage der Nebenklägerin, ob die Tat anhand der Behandlungsverläufe vorhersehbar gewesen sei, antwortete der Mediziner: «Ich hätte damit nie gerechnet, dass es zu einer solchen Tat kommt.»

17 Schüsse nach Überfall

Dem 19-jährigen Angeklagten mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit werden Mord, versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen. Er soll am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und 17 Schüsse abgegeben haben. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr, der an den schweren Verletzungen starb.

Die Aussagen der medizinischen Experten gelten als zentral für die Frage, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt möglicherweise psychisch krank war. Dies könnte Einfluss auf das Strafmaß oder eine mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung haben.

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4 Kommentare

  1. Und die Stimme sagte: „Raube die Ungläubigen aus und erfreue damit Deinen eigenen Konsum. Entreiße die Waffe des Knechts der Kreuzritter und schieße 17 Mal auf das Böse, sonst wirst Du behandelt wie in den USA. Allah ist groß!“ Mildernde Umstände – Freispruch, bitte.

  2. Natürlich wird der „Experte“ feststellen, dass der Angeklagte exakt zu diesem Zeitpunkt psychisch krank war. Keine Minute davor und keine Minute dahinter. Und das wird dann wohl zu einem milden Urteil führen. Aber wehe ein Einheimischer uriniert mal an eine Hauswand………………

  3. die haben doch immer alles psychische Probleme oder sonstiges… als ob.. wenn man in Deutschland „schlau“ ist, dann macht man immer einen psychisch, denn dann passiert ja fast nichts…

  4. Wer psychisch gesund ist, begeht solche Taten nicht und verletzt auch niemanden mit einem Messer wie die tausende Einzelfälle vom „Einmann“. Mitnichten darf das aber Grund für eine mildere Strafe sein, im Gegenteil: eher lebenslang nicht mehr unter Menschen lassen.
    Meistens betrifft es ja fanatische Anhänger einer gewissen Ideologie, auch die ist sehr sehr krank!

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