Wahlschein-Panne in Trier: 1400 Wähler erhalten neue Unterlagen zur Landtagswahl!

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Foto: Trierer Rathaus Zeitung

Trier. Rund 1400 Wählerinnen und Wähler in Trier haben neue Wahlunterlagen für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erhalten. Grund ist ein Fehler auf zuvor ausgestellten Wahlscheinen: Dort fehlte die elektronisch eingedruckte Unterschrift eines Mitarbeitenden. Nach Angaben der Stadt ist der Wahlschein ohne diese Unterschrift nach der Landeswahlordnung ungültig.

Die Stadt hat die betroffenen Personen deshalb vergangene Woche angeschrieben und mit einem neuen Wahlschein versorgt. Der zuvor falsch ausgestellte Wahlschein wurde für ungültig erklärt.

Warum Trier neue Wahlscheine verschicken musste

Nach Angaben der Stadt Trier fehlte auf einem Teil der bereits ausgestellten Wahlscheine die notwendige Unterschrift eines Mitarbeitenden. Diese ist jedoch vorgeschrieben, damit der Wahlschein gültig ist.

Ohne diese Unterschrift kann der Wahlschein nicht für eine gültige Stimmabgabe verwendet werden. Deshalb mussten die Unterlagen neu verschickt werden.

Alte Wahlscheine sind ungültig

Die Stadt macht deutlich: Der zuvor ausgestellte Wahlschein ist ungültig. Eine Stimmabgabe mit diesen Unterlagen ist nicht möglich.

Damit ist laut Stadt auch ausgeschlossen, dass es zu einer doppelten Stimmabgabe kommt. Nur die neu versandten Unterlagen können für eine gültige Wahl genutzt werden.

Wer bereits per Briefwahl abgestimmt hat, muss neu wählen

Besonders wichtig ist der Hinweis für alle Betroffenen, die ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben. Sie müssen die neu zugesandten Unterlagen nutzen, damit ihre Stimme gültig abgegeben werden kann.

Die Stadt Trier weist darauf hin, dass nur mit den neuen Unterlagen eine rechtsgültige Stimmabgabe möglich ist.

Diese Abgabemöglichkeiten gibt es jetzt

Die neuen Wahlunterlagen können auf mehreren Wegen eingereicht werden:

  • per Post

  • persönlich im Briefwahlbüro

  • über den Briefkasten am Rathaus

Wichtig ist dabei die Frist: Die Unterlagen können bis Sonntag, 22. März 2026, 18 Uhr eingeworfen oder abgegeben werden.

Vorgehen mit Landeswahlleiter abgestimmt

Nach Angaben der Stadt wurde das gesamte Verfahren in enger Abstimmung mit dem Landeswahlleiter vorgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Korrektur rechtssicher abläuft und betroffene Wählerinnen und Wähler ihre Stimme dennoch ordnungsgemäß abgeben können.

Für Betroffene gilt damit vor allem eines: Nicht den alten Wahlschein verwenden, sondern ausschließlich die neu zugestellten Unterlagen.

2 Kommentare

  1. Gibt es eigentlich noch irgendeine Sache, die in diesem Land funktioniert? Wer glaubt denn bei diesen Pannen noch an eine korrekte Auszählung der Stimmen?

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