Bad Kreuznach. Ein 77 Jahre alter Arzt ist am Dienstag vom Landgericht Bad Kreuznach wegen Vergewaltigung und Verstoßes gegen das ärztliche Berufsgeheimnis verurteilt worden. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mediziner 10.000 Euro an einen gemeinnützigen Frauenverein zahlen.
Gericht sieht Vergewaltigung als erwiesen
Nach Überzeugung der Richterin hatte der Arzt im Jahr 2021 eine damals 18-Jährige in zwei Fällen vergewaltigt. Die junge Frau habe mehrfach in seiner Wohnung übernachtet und sei dort gegen ihren Willen bedrängt und missbraucht worden. Einmal habe er unter dem Vorwand einer Behandlung eine Vergewaltigung begangen, ein weiteres Mal kam es ebenfalls zu einem Übergriff.
Die Aussagen des Opfers stuften die Richter als glaubwürdig ein. Die Frau selbst trat nicht persönlich im Gerichtssaal auf – ihre Aussage wurde aus Gründen des Opferschutzes per Video übertragen. Sie berichtete, sie habe sich aus Angst immer wieder mit dem Angeklagten getroffen.
Weitere Vorwürfe – Verstoß gegen Berufsgeheimnis
Neben den sexuellen Übergriffen befasste sich das Gericht auch mit weiteren Taten: Der Mediziner hatte vertrauliche Patientenunterlagen an eine Mitarbeiterin weitergegeben. Darin waren sensible Daten zu angeblich an Hepatitis und HIV erkrankten Patientinnen enthalten. Außerdem zeigte er der Frau intime Videos ihres Ehemanns mit einer Prostituierten. Mehr Justiz-News
Das Gericht wertete diese Handlungen als schwerwiegenden Verstoß gegen das ärztliche Berufsgeheimnis und die Verbreitung intimer Aufnahmen.
Hintergrund zum Angeklagten
Der 77-Jährige betreibt eine Praxis in Bad Kreuznach und ist außerdem Inhaber mehrerer gastronomischer Betriebe in Bad Kreuznach, Mainz und Frankfurt. Laut den Ermittlungen hatte er über Jahre hinweg junge Menschen nach Deutschland geholt, um ihnen Praktikumsstellen zu vermitteln – darunter auch das Opfer.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil sieht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 10.000 Euro vor. Diese Summe soll einem gemeinnützigen Frauenverein zugutekommen.
2 Jahre auf Bewährung? Klingt nach einem funktionierendem Rechtsstaat.
Die 10000€ hätten der Missbrauchten Frau zugesprochen werden müssen + etwaige Therapiekosten, denn die darf dann letztlich die Allgemeinheit wieder tragen, sofern von ihr beansprucht.
Dieses Urteil wirkt auf mich zu lasch, natürlich kennt man die Hintergründe nicht. Von dem was man liest, klingt es aber nach einer Masche junge Praktikantinnen nach Deutschland holen, um?Ermittlungen in diese Richtung könnten weitere Opfer aufdecken, so könnte man vermuten, da die Geschädigte hier ja schon angibt aus Angst sich weiter mit im getroffen zu haben. Vielleicht schweigen aus Angst weitere Opfer?
Dieses Urteil hat einen bitteren Nachgeschmack, wenn es sich so verhält wie berichtet.
Wenn dieser „Arzt“ die ihm vorgeworfenen und verhandelten Taten begangenen hat, ist dieses Urteil ein Skandal!
Wie kann eine Vergewaltigung an einer jungen Frau mit einer Bewährungsstrafe abgeurteilt werden?
Oder ist sogar die Verletzung gegen das Berufsgeheimnis noch höher bewertet worden?
Das Urteil lässt mich an unserem Rechtsstaat zweifeln!
Ein Greis…., der mit 77 Jahren, über eine solch`
kraftvolle Libido verfügt…., nötigt mir Respekt ab.
Ungeachtet dessen, schließe ich mich meinen
Vorrednern an…., ein Skandal sondergleichen…..,
….das gibt es nur im besten Deutschland
aller Zeiten….