Landwirt setzt sich gegen IHK Trier durch: Kein Pflicht-Beitrag für Solaranlagen auf Bauernhof

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Solapanele in einem Solarpark; Symbolbild; Patrick Pleul (dpa)

Trier/Koblenz – Ein Bauer aus der Region hat im Streit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier einen wichtigen Erfolg erzielt. Wie der Trieriche Volksfreund berichtet, hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz einen Beitragsbescheid auf, den die IHK wegen der Solaranlagen auf den Hofdächern des Landwirts erhoben hatte.

Photovoltaik als Nebenerwerb – oder eigenständiges Gewerbe?

Der Fall drehte sich um die Frage, ob die Stromproduktion über Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit darstellt – und damit eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK nach sich zieht.

Das Trierer Verwaltungsgericht hatte die Klage des Landwirts im Januar noch abgewiesen. Begründung: Die Solaranlagen seien nicht bloß eine Nebentätigkeit, sondern ein eigenes Gewerbe. Damit sei auch eine volle Beitragspflicht zur IHK begründet.

Der Bauer legte Berufung ein – mit Erfolg.

OVG: Landwirtschaft bleibt Haupttätigkeit

Die Koblenzer Richter entschieden, dass der Landwirt zwar grundsätzlich beitragspflichtig sei. Allerdings könne er die gesetzlich vorgesehene Beitragsprivilegierung beanspruchen, da seine Haupttätigkeit weiterhin die Landwirtschaft sei.

Nach dieser Regelung müssen Mitglieder, die bereits in einer anderen Kammer (hier: Landwirtschaftskammer) organisiert sind, entlastet werden. Im konkreten Fall entfällt die Beitragspflicht, da der für die Solaranlagen angesetzte Gewinn unterhalb der gesetzlichen Grenze von 5.200 Euro liegt.

IHK Trier zeigt sich enttäuscht

Die IHK Trier reagierte kritisch auf das Urteil. Hauptgeschäftsführerin Jennifer Schöpf-Holweck betonte gegenüber dem Volksfreund, dass die Kammer zahlreiche Mitglieder vertrete, die Photovoltaikanlagen betreiben und mit ihren Gewinnen voll beitragspflichtig seien. Eine Sonderbehandlung von Landwirten empfinde man daher als „nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung“.

Das Verfahren sei als Musterprozess geführt worden – rund 40 ähnliche Fälle stünden noch aus. Ob die IHK Beschwerde gegen die Entscheidung einlegt, werde derzeit geprüft.

Bedeutung über den Einzelfall hinaus

Mit dem Urteil stärkt das OVG Koblenz die Rechte von Landwirten, die Photovoltaikanlagen als Ergänzung zu ihrer eigentlichen Tätigkeit nutzen. Für viele Bauern in Rheinland-Pfalz könnte das Urteil Signalwirkung haben – insbesondere in Zeiten, in denen die Kombination aus Landwirtschaft und erneuerbarer Energie für zusätzliche Einnahmen sorgt.

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