Trierer Gericht: Dienstsport-Verletzung von Feuerwehrmann ist kein Dienstunfall

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Ein Feuerwehrmann im Einsatz
Foto: Philipp von Ditfurth / dpa / Symbolbild

TRIER – Eine Verletzung eines Berufsfeuerwehrmanns beim Dienstsport wird nicht als Dienstunfall anerkannt.

Das teilte das Verwaltungsgericht Trier nach Abweisung seiner Klage mit. Die im Dezember 2023 erlittene Verletzung sei maßgeblich auf eine Vorschädigung des Kniegelenks des Mannes zurückzuführen, hieß es zur Begründung (7 K 5045/24.TR).

Laut Gericht hatte der Feuerwehrmann vor seiner Einstellung bei einem privaten Sportunfall einen Kreuzbandriss am rechten Kniegelenk erlitten. 2019 verletzte der Mann sich demnach erneut am Knie. Das Dienstsport-Ereignis sei somit «nicht die wesentlich mitwirkende Ursache für die Verletzung des Klägers gewesen», teilte das Gericht mit. Es sei lediglich «der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen» gebracht habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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