Frau vor den Augen der Tochter erstochen: Mordprozess beginnt mit Tränen

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Der Angeklagte will sich nicht setzen: Er lehnt die Pflichtverteidigerin ab. Foto: Sandra Trauner/dpa

SCHIFFERSTADT/DARMSTADT – Eine Zeugin bricht in Tränen aus, der Angeklagte rebelliert – der Mordprozess vor dem Landgericht Darmstadt beginnt emotional. Wahid H. soll laut Anklage seine Ex-Frau vor den Augen der zehnjährigen Tochter erstochen haben. 

Der Angeklagte stammt aus Afghanistan. Zusammen mit seiner Frau und drei Kindern floh die Familie 2021 nach Deutschland. Wahid H., so Staatsanwalt Sebastian Zwiebel, habe seiner Frau einen Schleier vorgeschrieben, ihr ein Studium verboten und sie regelmäßig misshandelt. Er habe ihre Emanzipation nicht ertragen können. «Aus von Besitzdenken getriebener Wut» und «mit unbedingtem Vernichtungswillen» habe er sie ermordet.

Bluttat in der Küche

Die 34 Jahre alte Frau starb am 4. Dezember 2024 in ihrer Wohnung in Bensheim (Kreis Bergstraße). Der 37 Jahre alte Angeklagte lebte in Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis). Das Paar war ein halbes Jahr zuvor geschieden worden, über das Sorgerecht wurde noch gestritten. Eine zehnjährige Tochter und ein neunjähriger Sohn lebten bei der Mutter. Das jüngste Kind durfte nach einer Reise in den Iran nicht nach Deutschland zurückkehren.

Gleich am ersten Prozesstag sagten rund ein Dutzend Zeugen aus, die in der Tatnacht vor Ort oder in der Nähe waren: Nachbarn, Sanitäter, Seelsorger und Familienhelfer. Sie schilderten übereinstimmend, was sie am Tatort erlebt haben und was die Tochter ihnen berichtete. Demnach tauchte Wahid H. nachts vor dem Haus auf und begehrte lautstark Einlass. Sie ließ ihn schließlich herein, es kam zu einem lautstarken Streit. 

Engel mit blutigem Hals

Die Tochter schilderte den Zeugen, der Vater habe mit einem «kleinen roten Messer» in der Küche der Mutter den Hals aufgeschlitzt. Die Tochter berichtete den Zeugen, ihr Vater habe versucht, der toten Mutter «den Kopf abzureißen», was er auch vorher angedroht habe.

Die Familienhelferin, die Mutter und Kinder seit ihrem Umzug nach Hessen betreut hatte, brach bei ihrem Bericht in Tränen aus. Das Mädchen habe immer wieder gefragt, wo der Kopf der Mutter sei. Später habe sie ein Bild gemalt, von einem Engel mit einem blutigen Hals.

Kinder in der Psychiatrie

Das Mädchen habe die Tat unmittelbar mitbekommen, so die Zeugen. Die Zehnjährige habe versucht, den Vater selbst mit einem Messer anzugreifen, um ihn zu stoppen. Der kleine Bruder sei im Nebenzimmer gewesen. Nach der Tat flohen die Kinder blutverschmiert zu einem Nachbarn, der die Polizei rief. Die «völlig traumatisierten» Kinder kamen erst in eine Wohngruppe, dann in die Psychiatrie.

Wahid H. wurde wenige Stunden nach der Tat in der Nähe des Tatorts festgenommen. Die Nachricht habe bei den Kindern Erleichterung ausgelöst, so die Zeugen. Sie hätten Angst vor ihm gehabt und ihn «gehasst». Der in Schifferstadt lebende Bruder des Angeklagten schilderte die schwere Kindheit der Familie in Afghanistan und dem Iran.

Angeklagter auf dem Boden

Der Angeklagte nannte die Anklage, die ihm übersetzt wurde, «nicht zutreffend». Er sei unschuldig. Seine Frau habe eine Affäre mit seinem Bruder gehabt. Seine Frau habe zu ihm zurückkommen wollen, in der Tatnacht habe sie zugestimmt, mit ihm intim zu werden.

Die ihm zugeteilte Pflichtverteidigerin lehnt Wahid H. ab. Er wolle nicht von ihr verteidigt werden, sie habe sich bisher nicht um ihn gekümmert. Anfangs weigerte sich der Angeklagte vehement, sich auf die Anklagebank zu setzen, nahm dann auf gutes Zureden hin aber doch Platz. Als sein Bruder in den Zeugenstand trat, versteckte er sich neben dem Stuhl halb unter dem Tisch. 

Nach dem Auftakt am Freitag sind bisher vier weitere Termine vorgesehen.

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6 Kommentare

  1. Die o. g. Schilderungen, beschreiben exakt,
    den Zustand, auf den sich die Küchenhilfe
    K. G.-E. gefreut hat, als sie von Veränderungen
    in diesem Land gesprochen hat….

  2. Die Schilderung über diesen menschenverachtenden und frauenfeindlichen Ungeheuer lässt das Blut gefrieren.
    Wer dieser Abschaum doch geblieben wo er war !!!
    Seine Art mit Frauen „umzugehen“ ist aus dem vorletzten Jahrhundert.
    Was hat diese Kreatur seinen bedauernswerten Kindern hinterlassen, Bilder die sie nie vergessen werden.

    Für dieses Monster gibt es keine Bestrafung, die auch nur annähernd diese Gewalttat mit einem Urteil belegen kann.

    • @kopfschütteln: Es wird sich schon ein Ausweg unter der Bezeichnung „Ehrenmord“ von unserer Rechtsprechung finden lassen, die mildernde Umstände rechtfertigt.

  3. Das zeigt ja ganz deutlich wie „Menschen“ die der Schöpfer offenbar geistig und körperlich nicht ausreichend ausgestattet hat reagieren, wenn eine Frau es zu was bringen will.
    (Ironie)
    Minderwertigkeitskomplexe, fehlende Integration und das Denken wie in Urzeiten haben den „armen Mann“ sicherlich dazu veranlasst, dass er nicht mehr anders handeln konnte als er es tat. Er wusste es sicher nicht besser…
    Es wurde für seine intensiven Bemühungen und seinen Willen zur kulturellen und persönlichen Integration nicht genügend mit Geldmitteln unterstützt, wie man an seinem Verhalten gegenüber AnwältINnen und vor Gericht deutlich erkennt.
    (Ironie Ende)

    Schon allein wegen einer anfänglichen Missachtung des Gerichtes sollte das Gericht eine Zwangsmaßnahme erheben, dass er sitzen bleibt. Dass er seine Pflichtverteidiger*IN* ablehnt hat auch eher mit anderen Sachen zu tun als dass sie sich nicht gekümmert hätte.

    Die Tat bedingt lebenslange Haft!!! man sollte die aber in einem somalischen Knast abzuleisten sein sollten … dann dauerts nicht so lange… im Anschluss hat der Vogel auch in D nichts mehr zu suchen.
    Trumpland hätte die Möglichkeit zur passenden Strafe.

  4. Es dürfte jedem klar denkenden Menschen, außer
    unseren Politikern,… bewusst sein, das der anhaltende,
    ungehinderte Zustrom, aus archaischen Kulturen,
    mit unserem Wertesystem und demokratischen
    Grundsätzen, …hier der Achtung, Frauen gegenüber,
    nicht vereinbar ist…..

    Mutmaßlich, wird es noch zu einer Vielzahl, ähnlicher
    Delikte kommen…., der „Groschen“ wird erst fallen,
    wenn es zu einem fundamentalen Politikwechsel
    kommt…., obwohl ich persönlich glaube, das es bereits
    jetzt zu spät ist….

  5. ….da kann ich Herrn Weber nur beipflichten.Soziale Kompetenzen,Rechtstaatlichkeit,Menschenrechte,demokratische Rechtsgrundlagen implantieren sich nicht automatisch beim betreten der Bundesrepublik Deutschland…..
    Dublin 2 ist krachend gescheitert mit zum Teil verheerenden Konsequenzen welsche wir zunehmend in ganz Europa besichtigen können…..
    Wir sprechen hier nicht mehr von ungenügender Integration sondern von kriminellen importierten Strukturen.
    Paßend dazu verblöden weite Teile unserer Jugend vor Handys ….

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