TRIER: Diese Sperrzeiten gelten beim Altstadtfest

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Menschen vor einer Bühne auf dem Trierer Hauptmarkt in Trier.
Das Trierer Altstadtfest - Bühne auf den Trierer Hauptmarkt. Foto: lokalo.de (SE)

TRIER. Wie die Stadt Trier mitteilt, gelten rund um das Altstadtfestgelände für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Sperrzeiten:

  • 27. Juni, 12 Uhr, bis 28. Juni, 2.30 Uhr
  • 28. Juni, 11 Uhr, bis 29. Juni, 2.30 Uhr
  • 29. Juni, 7 bis 23.30 Uhr.

Die Zu- und Ausfahrt zu/von den Einstellplätzen auf dem Veranstaltungsgelände, das dem der letzten Jahre entspricht, ist nicht möglich.

Dies gilt auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, wie Zulieferer und Anlieger. Auch das Fahren in der Fußgängerzone mit Ausnahmegenehmigung ist untersagt.

Der Lieferverkehr ist regulär von 6 bis 11 Uhr möglich. Ausnahmegenehmigungen für Stellplatzinhaber und Dauergenehmigungen gelten dann nicht. In der Christoph- und der Franz-Ludwig-Straße sowie der Weberbach gelten teilweise zusätzliche Halteverbote. Ordnungswidrig im Veranstaltungsraum abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Am Freitag, 27., sowie Samstag, 28. Juni, kommt es zudem zu weiteren Sperrungen in der Stresemannstraße entlang des Viehmarktplatzes. Sie gelten jeweils zwischen 18.30 und 3 Uhr.

Besucher werden gebeten, die durchgehend geöffneten Parkhäuser zu nutzen oder im Bus zu kommen. Zudem kann das Smart-Shuttle-Angebot genutzt werden. Es ist buchbar freitags und samstags von 2.30 bis 8.30 Uhr sowie täglich von 9 bis 21 Uhr.

 

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