TRIER. Am 2. Juni 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt der 42-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Trier-Saarburg zur Last, im Zeitraum von Sommer 2013 bis Juni 2020 ihre beiden Töchter körperlich misshandelt zu haben, wenn diese in ihren Augen ungenügende Leistungen erbracht oder sich in ihren Augen unzureichend benommen hätten.
Dabei soll sie die Kinder regelmäßig unter anderem mit einem Gürtel oder mit der Hand geschlagen haben. Dies soll beispielsweise deswegen geschehen sein, weil die Kinder Schulaufgaben nicht verstanden, schlechte Noten in der Schule bekommen, ihre Zimmer nicht gereinigt oder Probleme beim Erlernen des Fahrradfahrens gehabt hätten.
Im Jahr 2020 soll sich dann eins der Kinder an die Polizei gewandt und die Vorfälle zur Anzeige gebracht haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)