SAARBRÜCKEN. Das Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag acht Zivilklagen gegen die Impfstoffhersteller Biontech, Moderna und AstraZeneca abgewiesen. Die Kläger hatten nach ihren Corona-Impfungen Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – eine Berufung vor dem Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ist möglich.
Gericht: Kein Nachweis für fehlerhafte Impfstoffe
Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken stellte klar, dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz nur bei fehlerhaften Arzneimitteln greife – dieser Nachweis sei jedoch von den Klägern nicht erbracht worden. Auch eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Informationspflicht wurde nicht festgestellt.
In den Gebrauchsinformationen der Impfstoffe seien laut Gericht bereits potenzielle Nebenwirkungen wie Myokarditis oder Perikarditis aufgeführt gewesen.
Urteil lässt Zusammenhang offen
Laut offizieller Mitteilung der Gemeinsamen Pressestelle beim OLG Saarbrücken ließ das Gericht offen, ob die Impfungen ursächlich für gesundheitliche Beschwerden der Kläger gewesen seien. Es habe sich ausschließlich mit der rechtlichen Grundlage für eine Haftung beschäftigt.
Die Kammer konnte sich auch nicht davon überzeugen, dass die Kläger bei veränderter Produktinformation von der Impfung abgesehen hätten.
(mit dpa)
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