Pflegefall durch Corona-Impfung? Schadenersatz-Prozess in Trier

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Eine Spritze liegt neben Ampullen des Corona-Impfstoffes von Biontech/Pfizer. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

TRIER. Wie der Volksfreund berichtet, beginnt am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Trier ein Verfahren wegen eines mutmaßlichen Impfschadens. Eine Familie aus Monzelfeld im Hunsrück klagt gegen Biontech auf Schadenersatz, weil sie weitere Schlaganfälle des heute 47-jährigen Familienvaters auf eine Corona-Impfung mit dem Vakzin des Mainzer Unternehmens zurückführt. Der Mann wurde durch die Schlaganfälle zum Pflegefall.

Wird beim Gütetermin keine Einigung erzielt, soll noch am gleichen Tag die Hauptverhandlung beginnen. Zunächst werden am Gericht Rechtsgespräche geführt, dann wird entschieden, ob das Verfahren fortgesetzt oder abgewiesen wird.

Die Familie ist sich sicher, dass zwei Schlaganfälle, die der heute 47-Jährige am 15. Mai 2021 und dann 13 Tage später erlitten hat, auf die Impfung zurückzuführen sind, die er am 7. Mai erhalten hatte. Gestützt wird diese Sichtweise durch eine  existierende „Verdachtsmeldung über eine Impfkomplikation“ des Krankenhauses an das Paul-Ehrlich-Institut sowie durch ein Attest des Hausarztes. Der Mann hatte allerdings auch bereits in den Jahren 2014 und 2020 Schlaganfälle erlitten.

Die Anwälte von Biontech erklären, dass zwischen der Impfung und den Schlaganfällen kein Kausalzusammenhang besteht und es auch keine Unterlagen gibt, aus denen ein solcher hervorgeht. Stattdessen habe der Kläger an diversen Vorerkrankungen gelitten und bezüglich Herz und Gefäßsystem diverse Risikofaktoren aufgewiesen, die für die Schlaganfälle verantwortlich sein könnten. Das Gericht könnte einen Gutachter beauftragen, die Frage zu klären.

Sollte Biontech verlieren, müsste wahrscheinlich der Steuerzahler einspringen, denn die EU hatte bei der Impfstoffbeschaffung mit den Herstellern vereinbart, dass die EU-Staaten mögliche Entschädigungsverpflichtungen übernehmen. Die Hersteller haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

1 Kommentar

  1. Zitat: “ Sollte Biontech verlieren, müsste wahrscheinlich der Steuerzahler einspringen, denn die EU hatte bei der Impfstoffbeschaffung mit den Herstellern vereinbart, dass die EU-Staaten mögliche Entschädigungsverpflichtungen übernehmen. “

    Der Geimpfte hat doch vor der Spritze unterschrieben dass er auf jegliche Haftung verzichtet. Also was soll das???

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