Sargpflicht, Diamanten, Sternenkinder: Neues Bestattungsrecht für RLP

Rheinland-Pfalz feilt an neuen Regelungen, die den Menschen mehr Möglichkeiten für ihre letzte Ruhestätte einräumt. Ein Überblick.

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Foto: Hannes P. Albert / dpa / Archiv

MAINZ. Seit über 40 Jahren wurde das rheinland-pfälzische Bestattungsrecht nur punktuell angepasst. Das will die Landesregierung ändern. Ihr Gesetzentwurf sieht folgende wesentliche Neuerungen vor:

Sargpflicht: Der geplante Wegfall der Sargpflicht ermöglicht neue Formen der Bestattung. Flussbestattungen sollen in den großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar erlaubt werden. Auch die Bestattung in einem Tuch, wie es etwa im Islam üblich ist, soll damit für jedermann möglich sein.

Diamanten: Es soll künftig erlaubt sein, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten gefertigt werden. In Deutschland ist das Fertigen solcher Erinnerungsstücke bislang nicht möglich, wohl aber in Nachbarländern wie etwa Österreich.

Man gehe allerdings davon aus, dass sich die Bestattungsunternehmen zügig auf die neuen Regelungen einstellen und die Herstellung in Rheinland-Pfalz ermöglichen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Sternenkinder: Auch Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden, sollen mit der Reform formell beerdigt werden können.

Leichenschauwesen: Künftig soll es eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr geben, wenn die Ursache ihres Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist. Das sei zwar ein Eingriff in das im Grundgesetz geregelte Totenfürsorgerecht der Eltern, teilte das Ministerium mit. Das Interesse an der Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern wiege aber schwerer. (Quelle: dpa)

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