Tat, die fassungslos macht: Lebenslage Haft für Tötung der Tochter gefordert

Anklage und Verteidigung sprechen von einer Tat, die fassungslos macht. Am Freitag fällt das Urteil gegen die Eltern, die ihr 15 Jahre altes Kind getötet und in den Rhein geworfen haben sollen.

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Der Fall vor dem Mainzer Landgericht mache fassungslos, betonten Verteidiger und Staatsanwaltschaft in dem Verfahren. Foto: Arne Dedert / dpa / Archiv

MAINZ. Im Prozess um die in Worms getötete 15-Jährige hat die Anklage für die Eltern des Opfers lebenslange Haftstrafen wegen Mordes gefordert. Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass es sich bei der Tat vom Juni 2024 um einen gemeinschaftlich begangenen Heimtücke-Mord handelte, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mainz sagte.

Das im afghanischen Herat geborene Ehepaar soll die Tochter am 15. Juni 2024 in Worms-Rheindürkheim umgebracht haben, nach Monaten familiärer Konflikte. Die Tochter hatte zuvor immer wieder die Schule geschwänzt, Drogen genommen und war ihre Mutter körperlich angegangen. Am Tattag sollen der Tochter mehrere Tabletten Tramadol – ein synthetisches Opioid, das zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt wird – gegeben worden sein.

Dann fuhren, wie auch die Beweisaufnahme ergab, Vater, Mutter und Tochter mit dem Auto über mehrere Stationen von der Wohnung in Pirmasens nach Worms, wo die Familie früher einmal gewohnt hatte. Am Rhein soll der Vater alleine mit der Tochter zum Fluss gegangen sein, die 15-Jährige geschlagen, sie mit einem zuvor von der Mutter um den Hals der Tochter gelegten Schal gedrosselt, das Opfer 30 Meter ohnmächtig über einen Weg zum Ufer geschleift und sie schließlich in den Rhein geworfen haben.

Der Anwalt des geständigen Vaters sagte, sein Mandant müsse wegen Mordes verurteilt werden, ein Strafmaß nannte er nicht. Die Verteidigung der Frau plädierte darauf, von einer Verurteilung wegen Mordes abzusehen. An diesem Freitag (11.30 Uhr) soll nun das Urteil fallen. (Quelle: dpa)

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