Zum Schutz der Demokratie: AfD-Klage gegen Dreyer scheitert

Die AfD hat wegen eines Aufrufs zu einer Demonstration und Äußerungen von Dreyer auf Kanälen des Landes geklagt. Ein Gericht erklärt, warum die einstige Ministerpräsidentin das sagen durfte.

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Richter am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz
Der Richter begründete das Urteil mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Foto: Mona Wenisch/dpa

KOBLENZ.Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert.

Die beklagten Aussagen Dreyers dienten dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vor dem Gericht demonstrierten rund ein Dutzend Frauen von «Omas gegen rechts».

Wie begründet das Gericht die Entscheidung?

Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken.

Das Gebot der parteipolitischen Neutralität gelte nicht grenzenlos, sagte der Richter zur Begründung «Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bildet eine solche Grenze.» Heißt: Dreyers Aussagen haben zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, da sie aber dem Schutz der Demokratie und der Grundordnung dienten, sind sie in Ordnung.

Malu Dreyer
Es ging bei der Klage um mehrere Äußerungen Dreyers, unter anderem im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen rechts. Foto: Helmut Fricke/dpa

Welche Aussagen hat die AfD kritisiert?

Konkret geht es in dem Verfahren um mehrere Äußerungen im Januar, etwa:

  • Ein Instagram-Beitrag auf dem offiziellen Account der damaligen Ministerpräsidentin. Dort hieß es unter anderem: «Der Begriff „Remigration“ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben.»
  • Eine Pressemitteilung zur Carl-Zuckmayer-Medaille mit einem Zitat des Preisträgers zur AfD.
  • Ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel Zeichen gegen rechts, bei der auch die AfD genannt wurde. Hier steht etwa: «Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst.»

Und wieso durfte Dreyer das sagen?

Die Äußerungen seien im Amt gefallen und griffen in das Recht auf Chancengleichheit der Partei ein, sagte der Richter. Sie seien aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung getätigt worden. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und der Schutz der Verfassung sei eine Aufgabe, die den Organen obliege, sagte er.

Der Richter betonte: «Dies ist keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners unter dem Deckmantel der Verteidigung der Verfassung.» Es brauche eine hinreichende Grundlage – die sei in diesem Fall gegeben.

Die Erklärungen seien in einem sachlichen Ton gewesen und hätten sich darauf beschränkt, die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufzuzeigen, sagte der Richter. Die enthaltenen Wertungen ließen sich auf den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht stützen.

Was sagt Malu Dreyer dazu?

Die ehemalige Ministerpräsidentin begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wie sie mitteilte. «Mein Anliegen war und ist stets der Kampf für unsere Demokratie und gegen Verfassungsfeinde.» Der Verfassungsgerichtshof habe zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nun neue Leitlinien entwickelt, an denen man sich zukünftig orientieren könne.

Es gebe nun Maßstäbe, an denen sich die Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren könne, sagte der Chef der Staatskanzlei Fedor Rose nach dem Urteil. «Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert und ermöglichen der Landesregierung auch zukünftig das kommunikative Eintreten für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde.» Die AfD äußerte sich vor Ort zunächst nicht zu dem Urteil.

7 Kommentare

  1. „Du hast gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, aber….“

    Etwas falsches, aus dem richtigen Grund zu tun, ist somit erlaubt.

    Schwierige Situation!
    Die Definition von richtig oder falsch ist in vielen Fällen nicht „neutral“. Die Ideologe der jeweiligen Person / Partei ist das Maß der Dinge. Das merken wir doch tagtäglich in den jeweiligen Debatten zu Thema „xyz“.

    Die „Missetaten“ der Altparteien bieten mittlerweile ein großes Spektrum deutlicher Kritik. Diese könnte durch die Opposition problemlos sachlich vorgetragen werden. Es gibt ausreichend Zahlen, Daten und Fakten, die aufzeigen, dass nicht nur der Wille des Volkes ignoriert wird, es wird gezielt Politik betrieben, die nicht dem Wohle des Volkes, des Landes dient.
    Wie wichtig ist die Verfassung des Landes, der Eid, den die Volksvertreter geschworen haben?
    Was, wenn sich die Opposition dahingehend ähnlich äußert?

    Ich bin grundsätzlich für eine konsequente Einhaltung geltender Regeln. Durch die Generierung von Ausnahmen stiftet man Verwirrung und Unverständnis kommt auf.
    Das Messen mit zweierlei Maß ist ein großes Problem.

  2. Naja, in diesem Land geschehen jüngst merkwürdige Dinge und merkwürdige Urteile. Ob das immer alles im Namen des Volkes ist? Da habe ich aber meine Zweifel?

  3. Liebe Richter, ihr könnt urteilen wie Ihr wollt, wenn man sich die Wahlumfragen anschaut, nimmt der Wähler längst selbst die Bestrafung in die Hand. Und dies ohne Euch zu fragen. 🤣

  4. Liebe Richter,

    wenn ihr zukünftig ein Urteil im Namen des Volkes sprecht, möchte ich euch bitten es „Im Namen des Volkes außer dem Deichbuddler“ vorzubringen. Weil, eure Urteile sind manchmal so verwirrend dass ich sie nicht unterstütze.

    • Lieber Herr Deichbuddler,

      offensichtlich fehlt Ihnen die entsprechende Bildung. Das beweist Ihr Kommentar der pure Ahnungslosigkeit demonstriert.

      Sie sind lernfähig und möchten die aktuellen Einschätzungen und Entwicklungen verstehen? Wie genau ist die offiziellen Einschätzung und Bewertung höchster Kreise zum rückwärtsgerichteten Begriff „Volk“ ?????

      Nachstehend der Link zu einem Video des aktuellen Wirtschaftsministers und Vizekanzlers, dem Herrn Habeck. Der Mann vertritt also die zweithöchste Position und erklärt Ihnen und anderen Bewohnern hierzulande diese Begrifflichkeit genau.

      https://www.youtube.com/watch?v=zUkcrby2LsM

      Er sagt darin es gibt kein Volk. Hmmhhh …. das ist natürlich nicht leicht zu verstehen, wenn andererseits Urteile im Namen des Volkes verkündet werden. Bei solchen logischen Widersprüchen gilt dann die Regel: NICHT weiter darüber nachdenken und einfach alles GLAUBEN:-)

      • Lieber bintolerant,
        ich möchte mich hiermit in aller Form für meine Dummheit entschuldigen. In der von mir besuchten Baumschule war der Unterrichtsstoff äußerst minimalistisch. Somit ist auch mein Wissen über die großen Themen dieser Welt sehr beschränkt. Damit dürfte erklärt sein, weshalb ich ihre Brillanz nie erreichen werde.
        Freundlicher Gruß

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