Einbrüche in Luxemburg: Anwohner überwältigen mutmaßlichen Täter

0
Foto: Police Grand-Ducale/Symbolbild

LUXEMBURG. Für den gestrigen Samstag meldet die Police Grand-Ducale mehrere Einbrüche im Großherzogtum, bei denen die Täter gestellt werden konnten.

Gegen 14.30 Uhr am 25.1.2025 meldete eine Zeugin drei verdächtige Personen in rue John F. Kennedy in Soleuvre. Dieselbe konnte beobachten, wie die Personen bei ihrem Nachbarn klingelten. Als niemand die Tür öffnete, begaben sich alle hinter das Haus, wo sie dann gewaltsam ins Haus eindrangen.

Im Inneren des Hauses durchwühlten sie sämtliche Räume. Die Polizei konnte schlussendlich alle drei Personen im Haus antreffen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden alle drei festgenommen und wurden dem Untersuchungsrichter vorgeführt.
 
Des Weiteren ordnete die Staatsanwaltschaft die Festnahme einer Person an, welche gegen 17.30 Uhr am selben Tag in ein Appartement in Bonnevoie, rue du Puits, eingedrungen war, jedoch von der Bewohnerin festgehalten worden war, die die Polizei anschließend alarmierte. Die Person wurde ebenfalls dem Untersuchungsrichter vorgeführt
 
Ebenfalls 25.1.2025, gegen 20.45 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis, dass in Mersch, rue Wangert, eine Person von einem Anwohner gestellt werden konnte, welche zuvor Türklinken von Fahrzeugen betätigte. Die Polizei konnte vor Ort die Person am Boden liegend antreffen. Der Anwohner schilderte, dass er die Person in seinem Fahrzeug sitzend antraf und dabei war dieses zu durchwühlen. Der Anwohner sowie dessen Bruder konnten sie schließlich überwältigen und festhalten. Eine zweite Person wäre ihnen allerdings entkommen. Die Person wurde zur Dienststelle verbracht und protokolliert. (Quelle: Police Grand-Ducale)

Vorheriger ArtikelRücksichtslose Fahrweise: Verfolgungsjagd im Saarland endet mit Crash
Nächster ArtikelHunsrück: Halsbrecherische Überholmanöver auf der B327

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.