TRIER. Am 5.11.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Grund soll eine tätliche Auseinandersetzung um Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den zum Tatzeitpunkt 26- bzw. 28-jährigen Angeklagten aus Konz zur Last, im Mai 2022 in Trier zusammen mit zwei weiteren unbekannten Mittätern eine Person durch Schläge auf den Kopf und im Gesichtsbereich verletzt zu haben, wobei der ältere Angeklagte einen Gegenstand zum Schlagen verwendet haben soll.
Der Geschädigte habe je eine Platzwunde am Kopf und an der Nase sowie Absprengungen an den Schneidezähnen erlitten. Zudem habe der ältere der beiden Angeklagten dem Geschädigten gedroht, ihn zu erschießen, wenn er noch einmal vorbeikommen würde.
Zur Tat soll es gekommen sein, als der Geschädigte mit seiner Lebensgefährtin sich auf einem Parkplatz mit den Angeklagten getroffen habe, um über die Abwicklung eines beendeten Arbeitsverhältnisses der Lebensgefährtin des Geschädigten bei dem älteren Angeklagten zu sprechen. (Quelle: Amtsgericht Trier)