Trier: Urkundenfälschung in 63 Fällen – Strafprozess gegen Fahrlehrer

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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 7.10.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Betruges in 63 Fällen jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 45-jährigen, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Birkenfeld zur Last, zwischen Februar und Juni 2022 als Fahrlehrer seinen damaligen Arbeitgeber durch gefälschte Stundenabrechnungen betrogen zu haben.

In insgesamt 63 Fällen soll der Angeklagte gegenüber der Fahrschule, bei der er angestellt war, Fahrstunden abgerechnet haben, die nicht stattgefunden haben sollen. Hierdurch soll ein Gesamtschaden von gut 2.300 Euro entstanden sein. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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