Kröv: Alkoholisiert, nicht angeschnallt, Handy am Ohr – Fahranfänger muss wieder zu Fuß gehen

0
Polizeiwagen mit Leuchtschrift "Stop"
Foto: dpa-Archiv

KRÖV. Wie die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues mitteilt, wurden ihre eingesetzten Beamten am heutigen Donnerstagnachmittag, 03.10.2024, in der Ortslage Kröv auf einen Verkehrsteilnehmer aufmerksam, der während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzte und den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte.

Die Beamten entschlossen sich, den Pkw einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle des 19-jährigen Fahranfängers konnte weiterhin Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille.

Aufgrund der Probezeit muss der junge Fahrzeugführer mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Alkoholverbot für Fahranfänger) rechnen. Neben einem Bußgeld von 250 Euro erwartet ihn ebenfalls eine Nachschulung, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Führerscheinabgabe.

Interessant war zudem, dass der Fahrzeugführer in völliger Unkenntnis zu sein schien, dass er als Inhaber eines Führerscheins auf Probe und zudem in einem Alter unter 21 Jahren einer Null – Promille Grenze unterliegt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.