Verfolgungsfahrten bei Alkoholfahrten in Luxemburg – Führerscheine entzogen

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Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Symbolbild

LUXEMBURG. Die Police Grand-Ducale meldet für die zurückliegende Nacht mehrere Alkoholfahrten an unterschiedlichen Orten im Großherzogtum, bei denen es teilweise zu Verfolgungsfahrten kam.

In der Nacht zum Samstag fiel einer Polizeistreife gegen 1.00 Uhr ein Autofahrer in Esch/Alzette aufgrund seiner Fahrweise auf und wurde kontrolliert. Der Alkoholtest verlief positiv und demselben musste der Führerschein entzogen werden.

Gegen 3.00 Uhr fiel einer Polizeistreife in Niederkorn ein Autofahrer aufgrund seiner gefährlichen Fahrweise auf. Da derselbe mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war, nahmen die Beamten die Verfolgung auf und konnten den Wagen wenig später stoppen. Bei der Kontrolle musste festgestellt werden, dass der Fahrer offensichtlich unter zu hohem Alkoholeinfluss stand. Einen Alkoholtest verweigerte derselbe jedoch, woraufhin ihm gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Führerschein entzogen werden musste. Der Vorfall wurde zu Protokoll genommen.

Kurz vor 4.00 Uhr näherte sich ein Autofahrer in Stadtbredimus einer Verkehrskontrolle mit hoher Geschwindigkeit. Demselben wurden deutliche Haltezeichen gegeben, woraufhin er kurz abbremste, anschliessend aber wieder beschleunigte, auf die Gegenfahrbahn auswich und knapp am Polizisten vorbei raste und mit sehr hoher Geschwindigkeit in Richtung Remich flüchtete. Die Streife nahm sofort die Verfolgung auf und konnte denselben einige Zeit später stoppen. Ein Alkoholtest verlief positiv und demselben musste der Führerschein entzogen werden, die Angelegenheit wurde zu Protokoll genommen.

Kurz vor 4.00 Uhr verlor ein Autofahrer zwischen Flaxweiler und Dreiborn die Kontrolle über seinen Wagen, geriet in den Straßengraben, wobei er ein Verkehrsschild umfuhr. Ein Alkoholtest verlief positiv und demselben musste der Führerschein entzogen werden.

Gegen 4.00 Uhr wurde eine Polizeistreife in der rue de Hollerich in Luxemburg auf einen Autofahrer aufgrund seiner Fahrweise aufmerksam. Derselbe steuerte seinen Wagen stark in Schlangenlinien und fuhr zudem mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Der Wagen konnte gestoppt werden und bei der Kontrolle verlief der Alkoholtest beim Fahrer positiv, woraufhin ihm der Führerschein entzogen werden musste. Anschließenden Amtshandlung ergaben, dass es sich hierbei um einen Wiederholungsfall handelte. Die Staasanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und die Magistratsperson ordnete die Beschlagnahme des Autos an. Diesbezüglich wurde Protokoll erstellt. (Quelle: dpa)

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