TRIER. Am heutigen Freitagmorgen, 5. Juli, wurde ein 31-jähriger Marokkaner von der Police Luxemburg an die Bundespolizei Trier übergeben.
Gegen den Mann lagen sechs Fahndungsnotierungen vor. Neben einem Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen gewerbsmäßigen Diebstahls noch drei anhängige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, u. a. wegen Diebstahls sowie eine Schengenfahndung Frankreichs. Zudem steht er unter Führungsaufsicht wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen.
Der 31-Jährige ist verdächtig, im Juni 2023 in Trier einer Passantin ihre Handtasche (Inhalt: Geldbörse, Mobiltelefon, Schlüssel, Papiere) sowie noch am selben Tag aus einem Hotel einen Rucksack (Inhalt: Bargeld, Kreditkarte, Tabak, Kopfhörer), mehrere Süßigkeiten und Getränke entwendet zu haben.
Nach richterlicher Vorführung wurde er in die JVA Trier eingeliefert.
Weiß einer der geneigten Leser,
welche Asylgründe bei unseren
nordafrikanischen Gästen
vorliegen ??
Ich verstehe sie nicht! Was soll in diesem Zusammenhang ihre Fragestellung bewirken? Wollen Sie sich im allgemein darüber informieren, warum Menschen aus Nordafrika ihre Heimat verlassen müssen und unter Umständen genötigt sind in einen anderen Land unter anderem Deutschland Asyl zu suchen, sollten sie sich mit dieser Thematik beschäftigen.
im Text steht nichts von Asylanten.
Im Allgemeinen gibt es keine Anerkennung von Asylbewerbern aus nordafrikanischen Staaten deshalb sollten solche Leute von vorneherein sofort wieder ausser Landes geschafft werden. Punkt.
Ergänzung zu Peters Kommentar:
– seid 2019
– individuelles Asylrecht
@Blabla,
ach so…,nach Ihrer Aussage kam
der nicht als Asylant, sondern als
Fachkraft in Sachen Eigentumsdelikte
und Gewaltkriminalität.
Aufgrund seiner langen Vergehensliste,
scheint er ein Meister seines Handwerks
zu sein.
Wenn Sie dem armen Kerl nach der
Haftentlassung Tisch und Bett
anbieten, können Sie an ihm, alle
Ihnen innewohnenden edlen
Charakterzüge ausleben und
ihm gemäß Ihres Pseudonyms
den ganzen Tag mit Ihrem Blabla
das Leben angenehmer gestalten.
Eine falsche Behauptung nach der anderen.
Freie Meinungsäußerung ist das eine, falsche Behauptungen zu unterstellen das andere.
Aber soweit ich weiß wollten Sie sich über Asylgründe informiere, von daher..