ADD Trier: Disziplinarverfahren gegen Ex-Ahr-Landrat Pföhler jetzt wieder möglich

Es wird aller Voraussicht nach keinen Prozess gegen den früheren Ahr-Landtag Pföhler geben. Damit wäre der Weg frei für die Fortsetzung eines anderen Verfahrens.

0
Der ehemalige Ahrtal-Landrat Pföhler; dpa

TRIER. Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler könnte das Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker wieder aufgenommen werden.

Dieses im August 2021 nach der Flutkatastrophe eingeleitete Verfahren sei zwischenzeitlich wegen der Ermittlungen ausgesetzt worden, erklärte die Aufsichtsbehörde ADD in Trier am Freitag auf Anfrage. Da es nun zu keiner Anklage gegen Pföhler gekommen sei, werde das Disziplinarverfahren fortgesetzt, sofern keine Rechtsmittel gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt würden. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» darüber berichtet.

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass die Ermittlungen gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler und einen ehemaligen Mitarbeiter aus dem Krisenstab eingestellt worden sind. Der Anwalt einiger Hinterbliebener hatte daraufhin gesagt, er erwäge eine Beschwerde gegen die Einstellung.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich bei den Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Gegen Pföhler und den früheren Mitarbeiter des Krisenstabes stand der Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Raum, es ging um ihre Rolle rund um die Flut vom 14. bis 15. Juli 2021. Damals waren in Rheinland-Pfalz insgesamt 136 Menschen gestorben – 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier.

Vorheriger Artikel41-Jähriger bei Messerattacke verletzt: Opfer rettet sich mit Stichwunden ins Krankenhaus
Nächster ArtikelTragisches Unglück: Lastwagenfahrer stirbt nach medizinischem Notfall

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.