TRIER. Am 28. März 2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Nachstellungen zur Lasten der getrenntlebenden Ehefrau.
Gegenstand des Verfahrens sind Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz in 18 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Beleidigung, Sachbeschädigung in Tateinheit mit Bedrohung sowie Diebstahl.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 38-jährigen Angeklagten Trier zur Last, im Juli und September 2023 seine von ihm getrenntlebende Ehefrau in 18 Fällen an der Wohnung bzw. über elektronische Medien kontaktiert zu haben, obwohl ihm dies durch eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz untersagt war.
Dabei soll er in einem Fall durch Steinwürfe zwei Fenster der Wohnung seiner Ehefrau beschädigt haben (Sachschaden: 100,00 Euro) und sie in einem weiteren Fall bei einem Zusammentreffen beleidigt haben.
Zudem soll er sich im Juli 2023 Zugang zu dem Haus, in dem sich die Wohnung seiner Frau befindet, verschafft haben, indem er ein Kellerfenster aufgebrochen und die Kellertür aufgehebelt haben soll.
Ferner soll er die Wohnungstür der Geschädigten durch einen Tritt beschädigt haben. Der Sachschaden soll insgesamt 1.000,00 Euro betragen haben. Als die Geschädigte die Polizei gerufen habe, soll der Angeklagte sich entfernt haben und der Geschädigten sodann eine Nachricht geschickt haben, mit der er gedroht habe, sie umzubringen.
Weiterhin soll der Angeklagte im November 2023 ein Paar Schuhe im Wert von rund 10 Euro in einer Aldi-Filiale in Trier gestohlen haben, indem er die Schuhe in dem Ladengeschäft angezogen haben und sodann ohne zu bezahlen das Geschäft verlassen haben soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)