Wunschkarten-Betrug in Ehrang: 86-Jähriger übel abgezockt

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Eine ältere Dame nimmt in ihrer Wohnung ein Telefongespräch an. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

TRIER-EHRANG. Am 15.3.2024 meldete sich der Betreiber einer Trierer Tankstelle bei der Polizeiinspektion Schweich, weil ein 86-jähriger Mann Wunschkarten mit 1.000 Euro Guthaben aufladen wollte. Am Tag zuvor lud dieser Herr bereits Wunschkarten im Wert von 500 Euro auf.

Die erneute Aufladung eines hohen Betrages kam der Mitarbeiterin und ihrem Chef merkwürdig vor. Sie vermuteten einen Betrug und verständigten daher die Polizei. Da von Seiten der Polizei der Verdacht eines Betruges begründet werden konnte, wurde umgehend eine Streife zur Wohnanschrift des 86-Jährigen in Trier-Ehrang entsandt. Die Polizeibeamten staunten nicht schlecht, als der 86-Jährige die Haustür öffnete. Dieser befand sich noch im Gespräch mit den mutmßlichen Betrügern und gab diesen die Codes für die Verwendung der Wunschgutscheine durch. Das Gespräch wurde sofort beendet und der 86-Jährige über den Betrug in Kenntnis gesetzt.

Dem Geschädigten wurde zuvor durch die Betrüger ein vermeintlicher Gewinn in Aussicht gestellt. Im Gesamten gab der 86-jährige den Betrügern Codes von Wunschkarten im Wert von ca. 4.000 Euro preis, die er im Laufe der letzten beiden Tage in mehreren Geschäften und Tankstellen auflud. Durch schnelles Handeln der Polizeibeamten und dank der aufmerksamen Tankstellenmitarbeiter, die den Betrug erahnten, konnte dem Geschädigten der Betrag von 1.800 Euro vom selben Tag nochmals zurückerstattet werden. Das Geld vom Vortag wurde durch die Betrüger bereits eingelöst.

Die Polizeiinspektion Schweich warnt in diesem Zusammenhang erneut vor diesem Vorgehen: Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen Sie sofort auf, wenn Sie sich in einem Telefonat unsicher fühlen. Wählen Sie im Zweifel den Notruf und fragen sie bei ihrer zuständigen Polizei nach. Weiterhin bittet die Polizei Schweich aufmerksame Bürger, wie im vorliegenden Fall die Tankstellenmitarbeiter, bei solch verdächtigem Verhalten die Polizei zu informieren. Insbesondere wenn Wunschgutscheine oder Guthabenkarten mit höheren Beträgen aufgeladen werden, sollten Mitarbeiter oder Verkäufer hellhörig werden und die Kunden auf einen Betrug hinweisen oder wie erwähnt die Polizei zu verständigen. Oftmals setzen die Betrüger ihre Opfer dermaßen unter Druck, dass diese abstreiten einem Betrug zum Opfer zu fallen. (Quelle: Polizeidirektion Trier)

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