Trier: Bußgelder bis zu 50.000 Euro – Stadtrat verabschiedet Baumschutzsatzung

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Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Symbolbild

TRIER. Wie der Volksfreund berichtet, hat der Stadtrat am gestrigen Mittwochabend mit den Stimmen der Trierer Ampel und der Linkspartei die erste Trierer Baumschutzsatzung verabschiedet. CDU, UBT und AfD stimmten dagegen.

Die Satzung, die am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, sieht vor, dass ältere Bäume im Trierer Stadtgebiet nicht mehr ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und dass bei einer Fällung stets eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro! Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, müssen noch immer stramme 1.800 Euro an die Stadt bezahlt werden.

Die Neuregelung gilt für Privateigentümer, Bauträger, Investoren und die Städtischen Ämter. Sie greift für Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern, bei langsam wachsenden Sorten schon ab 40 Zentimetern und bei mehrstämmigen Bäumen ab 30 Zentimetern.

Wie die Satzung konkret umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Auch die Frage, wie überprüft werden soll, ob umgenehmigte Fällungen stattgefunden haben, ist noch nicht beantwortet. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

4 Kommentare

  1. Was für ein Blödsinn!!!
    Als würden ein paar gefällte Trierer Bäume die Welt retten. So etwas kann nur beschränkten grünen Geistern einfallen. Man hätte dann besser gleich vom Geld der unsinnigen Poller um die Fußgängerzone ein paar Hektar Wald angepflanzt.

  2. Soso, wie das Ganze konkret geprüft und umgesetzt werden soll ist unklar.
    Damit reiht sich dieser Beschluss in eine Vielzahl ähnlicher Beschlüsse auf nationaler, Landes- und Kommunalebene ein, die von Rot-Grün beschlossen wurden und deren konkrete Umsetzung unklar ist.
    Chipkarte für illegale Einwanderer: Umsetzung unklar
    Klimaschutz: Konkrete Umsetzung unklar
    usw usw.
    Da kann man nur sagen:
    Lang lebe Bundesolaf alias Lauerschlumpf

  3. Es werden sich ganz sicher genug Denunzianten finden die ab sofort
    jede Fällung und jeden Heckenschnitt umgehend dem Ordnungsamt
    melden.

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