MAINZ. Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht der Einrichtung in der Hol- und Bringsituation, stellt ein abgestimmtes Schreiben des Landeselternausschuss, des Ministeriums für Bildung und des Landesjugendamts klar. Es muss weder erst eingefordert werden noch müssen besondere Gründe vorliegen.
Das Schreiben soll Kita-Akteurinnen und -Akteuren zur Orientierung dienen. Notwendig wurde diese eindeutige Klärung, da immer mehr Familien und einzelne Fachkräfte melden, dass Eltern ihre Kitas nicht betreten dürfen, wenn sie ihre Kinder dort hinbringen oder abholen möchten. Widerstände von Eltern vor Ort und Beratungsgespräche konnten leider keine Änderungen herbeiführen. Daher mussten nun übergeordnete Instanzen eingreifen.
Nähere Informationen sowie das Schreiben sind auf der Website des LEA zu finden. (Quelle: Landeselternausschuss der Kitas Rheinland-Pfalz)
stellt ein abgestimmtes Schreiben des Landeselternausschuss, des Ministeriums für Bildung und des Landesjugendamts klar. Es muss weder erst eingefordert werden noch müssen besondere Gründe vorliegen.
Wiedermal eine Einschätzung der Sesselpuper, die den Ablauf in den Kitas nur
vom Hörensagen kennen…
Ich bin gewissermaßen involviert und kann aus der Praxis berichten,
das viele Eltern, ihre Kinder nach Gutdünken, was den zeitlichen Ablauf angeht,
bringen bzw., abholen..
Da interessiert es dann auch wenig, ob der sog. „Morgenkreis“, an dem alle
Kinder teilnehmen, gestört wird…., oder die anderen Kinder, pünktlicher
Eltern, die KiTa bereits verlassen haben, wenn es zu einem Spaziergang
in den Wald geht…
Selbst bei diesen Witterungsbedingungen, gibt es sogar Eltern,
die ihre Kinder mit Sommerschläppchen ausgestattet, bringen..,
obwohl sie wissen, das es nach draußen geht..
Ich könnte hier noch ähnlich gelagerten Unsinn anführen…, der sich
den hochbezahlten Fachkräften im Ministerium nicht erschließt.
Deshalb…, Vorsicht mit praxisfernem Gelaber…