SAARBRÜCKEN. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt 2021 der Ampel in Berlin hat laut saarländischem Finanzministerium «keine unmittelbaren Auswirkungen» auf das Transformationsgesetz im Land. Im Saarland gab es keine rückwirkende Änderung des Haushaltsplans nach Ablauf des Haushaltsjahres, teilte ein Sprecher des Ministeriums in Saarbrücken mit.
Zudem habe es auch «keine Umwidmung der eingeräumten Kreditermächtigung für neue Zwecke gegeben» und auch keine «Bezugnahme allein auf den Klimawandel als Auslöser der außergewöhnlichen Notsituation».
Dennoch sei die Landesregierung dabei, «das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf den Transformationsfonds sorgfältig zu analysieren», teilte das Ministerium mit. Ende 2022 hatte die Landesregierung einen schuldenfinanzierten, drei Milliarden Euro schweren Transformationsfonds für den Strukturwandel – darunter in der Stahlindustrie – aufgelegt.
Mit dem Transformationsfonds könnten die in den kommenden Jahren «für den Transformationsprozess der Saarwirtschaft unabweisbaren Maßnahmen unter Beachtung des parlamentarischen Budgetrechts» finanziert werden», hieß es. Die «Maßnahmen und deren erhebliche Finanzbedarfe» machten es erforderlich, über «hohe Verpflichtungsermächtigungen» verfügen zu können, die nicht im regulären Haushalt verkraftet und im Voraus zeitlich «nicht eindeutig verortet» werden könnten.
«Die Separierung der notwendigen Maßnahmen in das Sondervermögen erlaubt eine transparente schuldenbremsenkonforme Steuerung des Kernhaushalts», teilte das Ministerium mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung. (Quelle: dpa)