MAINZ. Für die Reform der Grundsteuer muss das Land Rheinland-Pfalz einen zweistelligen Millionenbetrag aufwenden. Die Kosten für das Vorhaben beliefen sich bis einschließlich 2022 auf rund 16,8 Millionen Euro, teilte das Finanzministerium auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz mit.
In Rheinland-Pfalz müssen insgesamt rund 2,5 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.
Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.
Nicht alle Länder wenden bei der neuen Berechnung der Grundsteuer die gleichen Kriterien an: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.
Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisiert das Bundesmodell deutlich und geht von Mehrbelastungen für die Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz durch die Grundsteuerreform aus. (Quelle: dpa)
Kein Problem!
Wie ich unsere Volks”vertreter” (kommt wohl von Treten) kenne, ist das Geld in Null Komma Nix durch entsprechende “Anpassungen” beim Hebesatz wieder drin.
Das einzige, was Sozialisten vom Geld verstehen, ist, das sie es von anderen haben wollen.
Vorallem bekommen es unsere Beamten mal wieder nicht auf die Reihe. Soll jetzt zu dritten Mal meine Daten übermitteln. Die liegen dem Amt jetzt vor vom Grundbuchamt, vom Vermessungsamt, von mir schriftlich und per Mail. Schreib jetzt mal einen netten Brief ans Amt, was die mit den Daten so machen und verweise freundlich auf die DSGVO. Demnach müssen meine Daten für dritte unzugänglich sein und dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, was ja scheinbar nicht passiert. Ach ja, einen erhöhten Grundsteuersatz bezahle ich schon, obwohl angeblich noch keine Neuberechnung stattgefunden hat.