SAARBRÜCKEN/KÖLN. In einem über zwei Jahre andauernden Ermittlungsverfahren gelang es dem Dezernat für Cybercrime der saarländischen Polizei, in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ansprechstelle für Cybercrime der Staatsanwaltschaft Köln, einen Hacker zu überführen. Dieser drang über Jahre in fremde Netzwerke ein, stahl so persönliche Daten und nutzte diese anschließend, um sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Der 38-jährige studierte Informatiker erwarb über einschlägige Webseiten im Internet über Jahre regelmäßig kompromittierte Zugangsdaten zur IT-Infrastruktur verschiedener deutscher Unternehmen. Mit Hilfe dieser Zugangsdaten drang er dann in die Computernetzwerke der Firmen ein. Dort verschaffte er sich zunächst einen Überblick und führte anschließend auf den Computersystemen verschiedene Programme aus, um an gespeicherte Zugangsdaten der Benutzer zu gelangen, u.a. für Ebay, PayPal, Onlinebanking, die in erster Linie in den Internetbrowsern Mozilla Firefox und Google Chrome gespeichert waren.
Die erlangten Daten nutzte der kriminelle Hacker beispielsweise, um E-Coins zu erwerben und damit pornografische Webcams freizuschalten, zum Diebstahl von Cryptowährungen oder zur anonymen Aufladung von Handyguthaben. Eine besonders perfide Vorgehensweise war, dass sich der Täter passwortgeschützte Dateien von einem kostenpflichtigen Onlinedienst knacken ließ und dafür mit den unrechtmäßig erlangten Kreditkartendaten seiner Opfer zahlte.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Köln umfasst mehr als 100 Einzelfälle. Der bekannte Gesamtschaden beläuft sich auf über 500.000 Euro, wobei sich der Beschuldigte mindestens 110.000 Euro in Form von Cryptowährungen, Dienstleistungen und Waren aneignete.
Es ist davon auszugehen, dass der tatsächlich entstandene Vermögensschaden weitaus höher ist, da eine Vielzahl an Opfern keine Angaben zu den Schäden machte und weitere zahlreiche Geschädigte aus verfahrensökonomischen Gründen
nicht ermittelt werden konnten. Der Mann aus dem Landkreis Merzig-Wadern legte vor dem Kölner Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Er wurde vergangenen Freitag, 7.7.2023, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. (Quelle: Landespolizeipräsidium Saarland)