TRIER. Am Donnerstag, den 20.7., beginnt am Amtsgericht Trier um 9.00 Uhr im Saal 63 ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Trier zur Last, im Februar 2023 in Trier eine Prostituierte mit einem Küchenmesser angegriffen und durch einen Stich in den Bauch lebensgefährlich verletzt zu haben.
Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass die Geschädigte angekündigt haben soll, die Polizei zu rufen, da der Angeklagte versucht habe, entgegen der vorherigen Absprachen mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr auszuüben. Daraufhin soll der Angeklagte zunächst die Zeugin festgehalten und geschubst und sodann ihr Mobiltelefon versteckt haben.
Im Anschluss soll er aus der Küche der Wohnung ein Messer mit einer ca. 20 cm langen Klinge geholt haben und damit mehrfach in Richtung der Zeugin gestochen haben. Ein Stich sei tief in den Bauchbereich eingedrungen, wodurch es zu lebensbedrohlichen Verletzungen gekommen sein soll. Der Angeklagte habe sodann der Geschädigten beim Herbeirufen der Rettungskräfte geholfen und sei bis zu deren Eintreffen in der Wohnung verblieben.
Bei seiner Festnahme habe er dann gegen die Polizeibeamten Widerstand geleistet, indem er um sich getreten habe, nachdem er zu Boden gebracht worden sei, weil er sich gegenüber einem Beamten, der ihn zur Seite geschoben habe, drohend aufgebaut haben soll.
Bei der Tat soll der Angeklagte stark alkoholisiert gewesen sein. Eine ihm entnommene Blutprobe habe einen Wert von 2,21 Promille ergeben.
Die Geschädigte sei nach der Tat 19 Tage stationär im Krankenhaus behandelt worden. (Quelle: Amtsgericht Trier)