Heizungsgesetz: Städtebund in Rheinland-Pfalz hält Kopplung an Wärmeplanung für richtig

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MAINZ. Der Gemeinde- und Städtebund in Rheinland-Pfalz hält die in dem Ampel-Kompromiss zum Heizungsgesetz vorgesehene Kopplung der individuellen Gebäudebeheizung mit der kommunalen Wärmenetzplanung für sinnvoll.

«Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz insbesondere bei Bestandsgebäuden, eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt», sagte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Karl-Heinz Frieden am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Je nach Größenordnung der Kommune bedeute das, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden. «Damit wird die notwendige und auch von uns immer wieder geforderte Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt», betonte Frieden. So könne vermieden werden, dass Gebäudebesitzer ihre Heizung austauschten und etwa durch eine Wärmepumpe ersetzten und wenige Jahre später die Kommune ein Fern- oder Nahwärmenetz etabliere. In so einem Fall würden sonst Ressourcen verschwendet.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene hatte sich auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz, dem sogenannten Heizungsgesetz, verständigt. Im Kern sollen Hausbesitzer mehr Zeit für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung bekommen. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Wärmeplanungsgesetz gekoppelt werden. Dazu sollen Kommunen in den kommenden Jahren Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen.

Friede vom Gemeinde- und Städtebund sagte, für die Kommunen blieben noch viele wichtige Details offen. Dazu gehöre insbesondere, wie das Land Rheinland-Pfalz diese bundesrechtlichen Vorgaben konkret umsetzen wolle. Auch sei unklar, wie die technische Entwicklung in den kommenden zehn bis 15 Jahren sei, ob es etwa ausreichend grünen Wasserstoff für die Wärmegewinnung zu akzeptablen Preisen gebe.

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