Bundesverwaltungsgericht zieht “Schlussstrich” – Corona-Regeln im Herbst 2020 waren rechtens!

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Ein Aufsteller auf der Terrasse eines Restaurants weist auf die 2G-Regel hin. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, ob die Corona-Maßnahmen in der zweiten Welle im Herbst 2020 auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage getroffen worden sind. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig bejahte diese Frage am Dienstag endgültig. Die Bundesländer durften ihre Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen demnach auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützen. In juristischen Kreisen war darüber im Sommer 2020 heftig gestritten worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hob am Dienstag zwei anderslautende Urteile des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands auf und verwies die Fälle zur erneuten Verhandlung zurück. (Az.: BVerwG 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22) Das OVG hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die zweite Corona-Welle schon im Sommer vorhersehbar gewesen sei und der Bundesgesetzgeber früher hätte tätig werden müssen. Die Corona-Schutzverordnung vom Oktober 2020, die eine Schließung von Gastrobetrieben enthielt, sei daher unwirksam gewesen. Zwei Restaurantbetreiber hatten gegen die Corona-Regeln geklagt.

Das Infektionsschutzgesetz wurde erst im November 2020 geändert. Statt nur einer «Generalklausel», die allgemein Schutzmaßnahmen gegen ansteckende Krankheiten zulässt, definiert es seitdem ganz konkret Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Hotel- und Gastronomiebetrieben für den Fall, dass eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» festgestellt wird.

«Ob und unter welchen Voraussetzungen eine landesweite Schließung von Gastronomiebetrieben angeordnet werden kann, ist eine wesentliche Frage, die der parlamentarische Gesetzgeber selbst regeln muss», erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Im Herbst 2020 habe die «Generalklausel» dafür noch ausgereicht. Wegen der dynamischen Entwicklung der Pandemie habe es einen Spielraum gegeben.

Die Bundesrichter entschieden am Dienstag noch einen Fall aus Sachsen. Hier bekam der Kläger, der in Chemnitz ein Freizeit- und Hotelzentrum betreibt, in einem Einzelpunkt recht. Der Freistaat Sachsen hatte in seiner Corona-Schutzverordnung vom Herbst 2020 das Sporttreiben alleine oder zu zweit in Amateursportanlagen zugelassen, in Fitnessstudios jedoch nicht. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die übrigen Regeln der sächsischen Verordnung – Schließung von Restaurants und Verbot von touristischen Übernachtungen – bestätigte das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: 3 CN 6.22)

(Quelle: dpa)

10 Kommentare

    • oh Sie scheinen ja ein richtig cleveres Bürschchen zu sein?!
      Für all die Dummen unter uns: Wer hat sich diese Verarsche der Menschheit denn ausgedacht und warum überhaupt? Erheitern Sie uns doch bitte und lassen Sie uns an Ihren Vermutungen teilhaben.

      • Wer hatte die Falschdarstellung der Geschehnisse in Bergamo zu verantworten, mit denen weltweit
        Panik geschürt wurde?
        Wer hatte den wissenschaftlichen Diskurs verhindert?
        Wer hatte wider besseres Wissen die Lügen über die sterile Immunität nach Corona-Impfungen verbreitet?
        Wer waren die kleinen und großen Profiteure der Corona-Panik und Corona-Politik?
        Warum hat niemand die Kommunen und ihre nahezu idiotischen Corona-Maßnahmen gestoppt?
        Ich bitte um Antworten.
        Danke

      • ach der Teverer …..genauso Schafe wie du eines bist brauchen die in D. Kannst du überhaupt gerade gehen ? Bei so wenig Rückgrat macht das kriechen doch sicherlich Spaß…..

      • Warum ? Um zu testen wie weit sie gehen können und der Treverer macht mit , auch bei der nächsten erfundenen Pandemie…..

      • @ Treverer , wo bleiben die Antworten die der Geimpfter gestellt hat ? Deine Aussage für „die Dummen “ erklärt mir so einiges .

  1. Das Gericht musste so urteilen, weil sonst eine gigantische Haftungswelle ausgelöst würde, die zum deutschen Staatsbankrott führten könnte. Dessen sind sich die Richter sicherlich bewusst.

    • Ähnliches gabs bereits in der Weimarer Republik, da wurden die unter Grabentremor leidenden Veteranen des 1. Weltkrieges zu Simulanten erklärt, damit man ihnen keine Rente zahlen musste. Das ist euer deutsches Vaterland, wenn ihr glaubt, dass ihr dem was schuldig seid, selbst schuld.

      • Dieses Phänomen ist nicht nur in der Weimarer Republik vorhanden, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland präsent. Anträge auf Wehr- oder Zivildienstbeschädigung werden von den Versorgungsämtern und beauftragten Erstgutachtern systematisch abgelehnt. Selbst Klagen, begleitet von zahlreichen Gegengutachten angesehener Universitätsprofessoren, werden wiederholt infrage gestellt. In höheren Instanzen werden befangene Gutachter eingesetzt, um sicherzustellen, dass Richterinnen und Richter im Namen des Volkes diese Klagen abweisen können. Wenn man bedenkt, wie rechtswidrig eingereiste sogenannte „Flüchtlinge“ in diesem Land geduldet werden und der Rechtsbruch von den etablierten Parteien toleriert wird, empfindet man Übelkeit.

  2. @ Geimpfter: danke, und es gibt noch mehr Fragen. Vermutlich werde ich wieder, wie so oft in diesem Medium, zensiert. Ist mir auch irgendwie egal, weil ich mir mittlerweile einen fb Fake Account zugelegt habe und dann, da dies hier nicht genehm,e poste.

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