Nach Angriff auf Polizisten in Trier-West: Amtsgericht lehnt Haftbeschwerde für 16-Jährigen ab

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Polizisten haben einen Tatort vor einer Discothek in Trier-West abgesperrt.Harald Tittel/dpa

TRIER. Der 16-jährige Jugendliche, dem ein tätlicher Angriff und Körperverletzung von Polizisten im Februar vor einer Trierer Disco vorgeworfen wird, bleibt in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Trier hat eine Beschwerde gegen die U-Haft abgelehnt.

Der Anwalt des 16-jährigen Jugendlichen hielt die Entscheidung des Amtsgerichtes Trier gegenüber dem SWR für falsch. Bei seinem Mandanten würde weder eine Flucht- noch eine Wiederholungsgefahr bestehen.

Er kündigte deshalb eine weitere Beschwerde gegen die U-Haft seines Mandanten vor dem Landgericht Trier an.

Das Amtgericht Trier hatte am 6. März gegen den 16-Jährigen einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdacht des schweren Landfriedenbruchs und des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamt sowie der gefährlichen Körperverletzung ausgestellt. Der Jugendliche sitzt deshalb seit dem 8. März in Untersuchungshaft.

4 Kommentare

  1. Jetzt würde die doppelte Staatsbürgerschaft nen Vorteil bringen …..bin als Deutscher in die Disco und habe mich als Syrer geprügelt….

  2. Ich kann mich an unzählige Fälle erinnern bei denen Straftäter, trotz wesentlich schwererer Verbrechen , schon nach wenigen Tagen aus der U-Haft entlassen wurden. Kann das Amtsgericht die Öffentlichkeit vielleicht mal über die Unverhältnismässigkeit in diesem Fall aufklären?

    • Das einzige, was unverhältnismäßig abgelaufen ist, ist das Verhalten der Randalierer und Gewalttäter dort vor der Disco…! Und warum bestünde denn keine Wiederholungsgefahr?

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