Erschreckend: Lebensgefahr auf der Autobahn – das ist die Bremsscheibe eines 16-Tonners!

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Eine Bremsscheibe des kontrollierten Fahrzeugs; Foto: Polizei

Am gestrigen Montag, 20. Februar, kontrollierte die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz „Sessenhausen“ gegen einen mit 16 Tonnen Automobilteilen beladenen Sattelzug eines südosteuropäischen Transportunternehmens.

Während es sich bei dem Auflieger um ein mängelfreies Leasingfahrzeug handelte, erschreckte die Kontrolleure der technische Zustand der firmeneigenen Sattelzugmaschinev.

So wurde festgestellt, dass an der Vorderachse die Bremsscheiben insgesamt stark verschlissen waren und nicht mehr die erforderlichen Materialstärken zeigten. Zudem war die Bremsscheibe auf der rechten Seite bereits gerissen und zeigte einen Spalt von nahezu 1 cm Breite. Aufgrund der vorhandenen Beschädigung bestand die permanente Gefahr, dass sich die Bremsscheibe während der Fahrt bei weiteren Bremsungen durch Wärmespannungen verkantet und möglichenfalls komplett zerbricht. Gravierende Folgen, bis hin zum Abriss eines Radträgers, hätten hieraus resultieren können. Da sich die beanstandete Bremsscheibe zudem an der Vorderachse befand, wäre der in Fahrt befindliche Sattelzug unkontrollierbar geworden und ein schädigendes Ereignis wäre nahezu unabwendbar gewesen.

Das negative Bild rundete sich bei der weiteren Durchsicht der Sattelzugmaschine leider ab, denn neben dem gravierenden Bremsenmangel waren noch andere technische Mängel wie Luftverlust, defekte Stoßdämpfer und ein erheblicher Ölverlust am Lenkgetriebe feststellbar. Zudem wurde mittels polizeieigenem Diagnosegerät festgestellt, dass die Abgasreinigungsanlage des Fahrzeugs bereits seit nahezu einem halben Jahr einen Defekt zeigt und hierdurch dauerhaft deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden.

Da im vorliegenden Fall, insbesondere durch den desolaten Zustand der Bremsanlage, eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit bestand, wurde die Weiterfahrt mit der Sattelzugmaschine direkt untersagt. Die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung wurden zur Verhinderung einer weiteren Fahrzeugnutzung sichergestellt. Sowohl Fahrer, als auch Unternehmen wurden angezeigt.

Das sich zunächst uneinsichtig zeigende südosteuropäische Unternehmen ließ die Sattelzugmaschine letztlich auf ein geeignetes Transportmittel verladen und zwecks Reparatur einer Fachwerkstatt zuführen.

(Quelle: Polizei)

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