“Hate Speech” nach Angriff in Trier-West: Fünf strafrelevante Beiträge identifiziert

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Eine Spezialkamera (hinten) scannt Bereiche eines Tatorts um eine Discothek. Foto:Harald Tittel/dpa/Archivbild

TRIER. Nach dem gewalttätigen Angriff auf Trierer Polizisten wird auch wegen Hasskommentaren im Netz ermittelt. Bis Sonntag lagen zehn prüfungsrelevante Sachverhalte vor, die aus bekannten Social-Media-Kanälen stammen, teilte die Polizei auf dpa-Anfrage in Trier mit. Nach erster Prüfung seien fünf Beträge strafrechtlich relevant. Die weiteren würden noch juristisch geprüft.

Die Polizei habe direkt nach der Attacke auf die Polizisten in der Nacht zum Freitag einen Ermittlungsabschnitt «Hate Speech» eingerichtet. Die strafrechtlich relevanten Sachverhalte würden in gesonderten Verfahren abgearbeitet und direkt an die Trierer Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz sei eingebunden.

Eine Gruppe von laut Polizei bis zu 40 Angreifern war in der Nacht zum Freitag vor einer Trierer Diskothek mit Glasflaschen, Holzstöcken und Schaufeln auf Beamten losgegangen. Fünf Polizisten – eine Frau und vier Männer – wurden verletzt. Nach dem Angriff sind bereits mehrere Tatverdächtige ermittelt worden. (Quelle: dpa)

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2 Kommentare

  1. Es war klar dass in diese Richtung ermittelt wird. Ich gehe damit konform,dass gegen physische und verbale Gewalt (egal ob gegen Polizisten oder jeden anderen Menschen) grundsätzlich rechtsstaatlich vorgegangen werden muss!

    Das Problem dabei ist vor allem wie ein schwammiger Begriff wie „Hatespeech“ definiert wird.

    Genauere gesetzliche Definitionen zum „Hatespeech“ konnte ich nicht finden und meiner Meinung nach besteht bei solch unscharf definierten Begriffen (eventuell ist das auch so beabsichtigt?) die grosse Gefahr, dass die Interpretation sehr willkürlich und damit repressiv gegen nicht gewünschte Meinungsäusserungen eingesetzt werden kann.

    Wie ist denn beispielsweise der im Video dargebotene Liedtext interpretierbar? Ist es „Hatespeech“,Satire,Kunst,freie Meinungsäusserung,Ironie,etc.????

    https://www.youtube.com/watch?v=tb-7LNvWfTA

    Den schärfer definierten Begriff „Volksverhetzung“ gibt es ja und der sollte doch bestens dazu geeignet sein,eventuell vorkommende Rechtsverstösse einzugrenzen und zu ahnden. Warum wird der nicht genutzt?

    • Verbale Gewalt gab es zuhauf gegen die bösen unsolidarischen Ungeimpften, sei es von Politikdarstellern, „Promis“ oder A… wie Montgomery oder Klabauterbach.
      Anklage?? Vergiss es!

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