RLP: Bislang 356 Anträge wegen Corona-Impfschäden gestellt

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Eine Sanitäterin wird gegen das Coronavirus geimpft. Foto: dpa

MAINZ. In Rheinland-Pfalz sind bislang 356 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden.

Davon seien fünf Fälle positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) am Dienstag mit. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. In 53 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 7 weitere wurden an andere Stellen weiterverwiesen oder zurückgezogen. In den positiv beschiedenen 5 Fällen ging es viermal um den Impfstoff von Astrazeneca und einmal um den von Johnson&Johnson.

Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einen Impfschaden darstelle. Unter einem Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung», teilte das Amt mit. Hierbei müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen werden.

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