TRIER. Am 15.8. beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier der Strafprozess gegen den Angeklagten T., dem die Staatsanwaltschaft Trier zur Last legt, im Zeitraum September 2019 bis Oktober 2021 in Bitburg, Frankfurt und andernorts unter anderem mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben, diese in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt bzw. hierzu Hilfe geleistet zu haben. T. soll sich spätestens seit 2019 im internationalen Drogenhandel mit dem Im- und Export sowie dem Handel von Opium in nicht geringen Mengen etabliert haben, heißt es vom Landgericht. Zur Anwerbung von Kurieren soll er sich unter anderem des gesondert verfolgten M. bedient haben. Der Angeklagte T. soll die durch die Mitangeklagten G., N., B. und T.2 transportierten Betäubungsmittel im In- und Ausland gewinnbringend an bislang nicht identifizierte Abnehmer abgesetzt haben.
Im Einzelnen wirft die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten und seinen Mitangeklagten Folgendes vor:
Bei vier Gelegenheiten – im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 – soll sich der Angeklagte G. auftragsgemäß in die Türkei begeben und dort von einem unbekannten älteren Mann einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 Kilo Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg über Wien und anschließendem Landweg per Bahn nach Frankfurt am Main in das Bundesgebiet eingeschmuggelt haben. G. soll für jeden Transport einen Kurierlohn von 2.000,- Euro nebst Spesen erhalten haben.
Zu zwei anderen Zeitpunkten – hiervon erstmals im Herbst 2019 und einmal im Dezember 2019 – soll sich der G. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben haben, dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Vancouver/Kanada geschmuggelt haben. Dort sollen die Betäubungsmittel in einem Hotel an die bislang nicht identifizierten Empfänger übergeben worden sein. Für jeden Transport soll G. einen Kurierlohn von 4.000,- Euro nebst Spesen erhalten haben. Die Betäubungsmittel sollen im Anschluss durch die bislang unbekannten Abnehmer des T. in Kanada gewinnbringend abgesetzt worden sein.
Im Oktober 2019 soll G. zudem in Frankfurt einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg über Brüssel nach Edinburgh/Schottland geschmuggelt haben. In Schottland sollen die Betäubungsmittel auf dem Bahnhof in Manchester an die bislang nicht identifizierten Empfänger übergeben worden sein. G. soll hierfür einen Kurierlohn von 1.500,- Euro abzüglich der Spesen erhalten haben. Die Betäubungsmittel sollen im Anschluss durch die bislang unbekannten Abnehmer des T. in Großbritannien gewinnbringend abgesetzt worden sein
Bei 25 weiteren Gelegenheiten soll sich N. im Zeitraum September 2019 bis September 2020 in die Türkei begeben haben, dort in Istanbul in der Nähe eines Kaffeehauses von einem unbekannten älteren Mann einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg über Wien und anschließenden Landweg per Bahn nach Frankfurt am Main in das Bundesgebiet eingeführt haben.
In zwei weiteren Fällen im Zeitraum von September 2019 bis Dezember 2019 soll sich N. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben und dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen haben und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Vancouver/Kanada überführt haben. Hierfür soll der Angeklagte N. jeweils einen Kurierlohn von 4.000,- Euro nebst Spesen erhalten haben.
Im September 2020 soll sich N. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben haben, dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Stockholm/Schweden eingeführt haben. Dort sollen die Betäubungsmittel in einem Hotel an die bislang unbekannten Empfänger übergeben worden sein. Der Angeklagte N. soll für den Transport einen Kurierlohn von 4.000,- Euro erhalten haben.
In gleicher Weise soll der Angeklagte T. den gesondert verfolgten G. zum Zwecke der Einfuhr von ca. 7 KG Opium aus der Türkei über Österreich nach Deutschland angeworben haben. Am 28.10.2020 soll sich G. mit dem Flugzeug nach Istanbul begeben haben, weisungsgemäß von einer Person vor einem Kaffeehaus den Koffer übernommen und am 31.10. mittels Flugzeug zurück nach Wien transportiert haben. Am Flughafen Wien soll er durch Zollbeamte bei der Einreisekontrolle gestoppt worden sein. In dem Reisekoffer soll er das Opium versteckt haben.
Bei einer weiteren Gelegenheit im Januar/Februar 2020 soll sich der Angeklagte T.2 auftragsgemäß in die Türkei begeben haben und dort in Istanbul in der Nähe eines Kaffeehauses einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen haben und die Betäubungsmittel im Anschluss nach Frankfurt am Main in das Bundesgebiet eingeführt haben. Die Betäubungsmittel sollen im Anschluss im Auftrag des T. durch T.2 und M. in einem REWE Markt in Frankfurt an den gesondert verfolgten Y. übergeben worden sein.
In einem weiteren Fall im Januar/Februar 2020 soll sich der Angeklagte B. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben haben und dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen haben und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Vancouver/Kanada eingeführt haben.
Im Zeitraum 2.10. bis 8.10.2021 soll der Angeklagte T. über DHL ein Postpaket nach Vancouver/Kanada an den gesondert verfolgten Empfänger M. mit einer Menge von ca. einem KG Opium versandt haben. Aus nicht näher bekannten Gründen soll das Paket jedoch in den Postrücklauf gelangt und anschließend beschlagnahmt worden sein.
Anlässlich einer bei dem Angeklagten T.2 durchgeführten Durchsuchungsmaßnahme sollen neben Konsumutensilien auch Marihuana in einer Menge von insgesamt ca. 1.200 Gramm brutto aufgefunden und sichergestellt worden sein.