WITTLICH. Wie die Polizei Bitburg mitteilt, wurde ihr am Donnerstag, den 30.06.2022, gegen 11.15 Uhr eine Drohne innerhalb der Flugsverbotszone um die Air Base Spangdahlem gemeldet.
Diese Flugverbotszone bemisst sich um die Außengrenzen eines Flugplatzes in einem Umkreis von 1,5km. Der 28-jährige Verantwortliche wurde durch die Polizeikräfte angetroffen.
Er konnte ein berechtigtes Interesse für den Flug geltend machen, das in einem gewerblichen Grund lag und in keinem Zusammenhang zur AirBase stand. Durch den Flug muss er sich nun dennoch aufgrund einer Ordnungswidrigkeit gegen die Luftverkehrsordnung verantworten.
Die Polizei Bitburg weist daher erneut darauf hin, dass der Flug mit Drohnen in dem besagten Umkreis grundsätzlich nicht erlaubt ist.
















