Trier: Illegales Rennen auf Süd- und Ostallee – Anklage wegen versuchten Totschlags

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am 12.5. beginnt vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier der Strafprozess gegen einen Mann, dem u.a. versuchter Totschlag im Rahmen eines illegalen Autorennens vorgeworfen wird.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten C. zu Last, sich am 31.7./1.8.2021 in Trier und andernorts der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, eines versuchten Totschlags, einer gefährlichen Körperverletzung, einer Urkundenfälschung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht zu haben. Dem Angeklagten D. wirft sie eine Strafvereitelung vor.

Dem liegt nachfolgender Sachverhalt zugrunde:

In den Abendstunden des 31.7.2021 habe der Angeklagte C. gegen 21.15 Uhr mit einem PKW Audi A6 das Stadtgebiet Trier befahren, u. a. die Südallee und die Ostallee. Zu diesem Zeitpunkt sei das Fahrzeug weder amtlich zugelassen noch haftpflichtversichert gewesen. In Täuschungsabsicht habe der Angeklagte C. an dem Fahrzeug ein für dieses nicht verausgabtes französisches Kennzeichen angebracht.

Kurz nach 21 Uhr habe C. zusammen mit seinem Beifahrer A. an der Ampelanlage Südallee in Höhe des Hallenbades den dort mit dem Fahrzeug Golf VII GTI haltenden Angeklagten D. getroffen. Im Fahrzeug des D. soll sich die Beifahrerin und Eigentümerin des Golfs, K., befunden haben. Alle Beteiligten sollen eng miteinander befreundet gewesen sein.

Sowohl beim Ampelstart als auch bei Durchfahrt der Unterführung in Fahrtrichtung Ostallee habe der vor dem Angeklagten C. fahrende Angeklagte D. mehrere kurze Beschleunigungs-/Bremsmanöver mit aufheulendem Motor durchgeführt. Der Angeklagte C. habe sich hiervon angestachelt gefühlt und das vom Angeklagten D. geführte Fahrzeug im Verlauf der Ostallee überholt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Auf Höhe des Landesmuseums habe diese 105-115 km/h betragen.

Nachdem C. mit seinem Fahrzeug die Gartenfeldstraße passiert habe, soll er wenige Meter vor der Aral-Tankstelle einen zu diesem Zeitpunkt die Ostallee überquerenden Fußgänger nach einer kurzen Notbremsung mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 70 km/h erfasst haben. Der Geschädigte sei frontal auf die Motorhaube aufgeladen und ein Stück mitgeführt worden. Schließlich sei er im Bereich der Ausfahrt der Aral-Tankstelle zum Liegen gekommen. Aufgrund der Wucht des Aufpralls habe der Geschädigte teilweise die Windschutzscheibe des Fahrzeugs durchschlagen. Der Geschädigte habe schwerste, lebensgefährliche Verletzungen am ganzen Körper erlitten.

Angesichts der innerörtlichen Verhältnisse, der beginnenden Dämmerung und dem verkehrswidrigen und rücksichtlosen Streben nach höchstmöglicher Geschwindigkeit habe der Angeklagte C. zumindest billigend in Kauf genommen, bei einer Kollision mit einem Menschen diesen tödlich zu verletzen. Unmittelbar nach der Fahrt habe er seine Fahrt fortgesetzt und sei geflüchtet. Danach habe er das Unfallfahrzeug auf einem Privatgrundstück der Familie des Angeklagten D. zwischen Bäumen und Büschen versteckt.

Der Angeklagte D. soll die Unfallstelle – ohne anzuhalten – passiert haben, um den Angeklagten C. zu unterstützen. Weiterhin soll soll er C. vom Abstellort des Unfallfahrzeugs abgeholt haben. Gemeinsam habe man sich sodann in der Wohnung eines Dritten verborgen. Den Beifahrern sollen die Angeklagten aufgegeben habe, der Polizei gegenüber keine Meldung zu tätigen. In der Folge sollen sie Überlegungen angestellt haben, wie man eine Unfallbeteiligung bestmöglich verbergen könne. Noch im Verlauf der Nacht sollen sie zu dem Versteck zurückgekehrt und Motorhaube und Heckklappe des Unfallfahrzeugs demontiert und das Fahrzeug mit Vlies abgedeckt haben, um ein Auffinden zu verhindern. Nichtsdestotrotz haben Polizeibeamte das Fahrzeug am Morgen des 1.8. entdeckt.

Die Angeklagten sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

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