Spezialisten der Gefäßmedizin: Gefäßzentrum im Trierer Klinikum Mutterhaus erneut zertifiziert

Das Kompetenzzentrum für Gefäßmedizin im Klinikum Mutterhaus wurde in diesem Jahr erneut für eine erstklassige Versorgung und Qualität ausgezeichnet. Dies teilte die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) mit.

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Das Gefäßzentrum im Klinikum Mutterhaus unter der Leitung von Dr. med. Christian Sprenger wurde von der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) in diesem Jahr wieder erfolgreich rezertifiziert. Foto: Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen

TRIER. Die Erkrankung von Arterien, Venen und Lymphgefäßen gehört zu den häufigsten und folgenschwersten Erkrankungen. Für solche Patienten steht im Gefäßzentrum im Klinikum Mutterhaus rund um die Uhr ein erfahrenes Team aus Spezialisten zur Verfügung.

„Unser Spezialgebiet reicht von der minimalinvasiven Krampfaderbehandlung bis hin zur Operation der Hauptschlagader. Wir gewährleisten unseren Patienten die bestmögliche und umfassende Behandlung. Da Gefäßerkrankungen unterschiedlichste Körperregionen und Organe betreffen können, ist hier eine enge Zusammenarbeit unserer Ärzte aus unterschiedlichen Fachbereichen gefragt. In unserem Gefäßzentrum arbeiten Gefäßchirurgen beispielsweise eng zusammen mit Angiologen und Radiologen“, so Dr. med. Christian Sprenger, Leiter des Gefäßzentrums im Klinikum Mutterhaus.

Das Gefäßzentrum im Klinikum Mutterhaus ist im März dieses Jahres bereits zum vierten Mal von der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG), Gesellschaft für operative, endovaskuläre und präventive Gefäßmedizin e.V. zertifiziert wurden. In Deutschland verfügen bis zu 120 Klinken über ein solches Zertifikat. Schwerpunkte der Überprüfung bilden unter anderem das Angebot einer Gefäßsprechstunde als Anlaufstelle, eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch voll weitergebildete Fachärzte, Expertise durch hohe Fallzahlen, eine funktionierende interdisziplinäre Zusammenarbeit, sowie die Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen oder das Vorliegen einer fortgeschrittenen Weiterbildungsermächtigung.

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