Flutkatastrophe: Keine weiteren Ermittlungen gegen Minister

In der Debatte über das tödliche Hochwasser im Sommer 2021 tauchen auch die Namen von Ministern auf. Es gibt aber keinen strafrechtlichen Verdacht gegen sie.

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Ein zerstörter Gasthof am Ufer der Ahr drei Monate nach der Flutkatastrophe. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

KOBLENZ. Nach gut siebenmonatigen Ermittlungen wegen der tödlichen Flut 2021 sieht die Staatsanwaltschaft Koblenz keine strafrechtlichen Versäumnisse der Landesregierung.

Am Dienstag teilte sie mit: «Dass staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Ahrweiler oder (früheren) Mitgliedern der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Informationen vorgelegen hätten, die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.» Hierzu hätten auch der Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags und die Medien keine neuen Erkenntnisse geliefert. Es gebe bislang keine Hinweise, dass etwa Minister hätten annehmen müssen, «dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden».

Die rund 75 eingegangenen Strafanzeigen richteten sich überwiegend gegen die zwei Beschuldigten des Verfahrens, Ex-Ahrweiler-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und ein Mitglied seiner früheren Einsatzleitung, wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Teils beziehen sie sich laut Staatsanwaltschaft aber auch auf Regierungschefin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) sowie auf die heutige Bundesfamilienministerin und damalige Landesumweltministerin Anne Spiegel (Grüne). Allerdings gäben die Anzeigen in diesen Fällen «lediglich hier bereits bekanntes und in die Ermittlungen ohnehin einbezogenes Wissen aus der Medienberichterstattung wieder».

Spiegel war im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Hochwasser mit insgesamt 135 Toten in Rheinland-Pfalz unter Druck geraten. Ihr war wegen eines SMS-Wechsels mit Mitarbeitern vorgeworfen worden, in der Flutnacht im Juli 2021 vor allem auf ihr politisches Image bedacht gewesen zu sein. Das wies sie zurück: Die Hilfe für die Betroffenen sei für sie von höchster Bedeutung gewesen. Dreyer und Lewentz werden am 8. April als Zeugen in dem Ausschuss erwartet.

Im Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wurden laut Staatsanwaltschaft die «bisher beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Zeuginnen» weitgehend abgeschlossen. Ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin solle die Erkenntnisse zum Hochwasser noch hydrologisch überprüfen. Dabei waren im Ahrtal 134 Bürger und im Raum Trier ein Mensch ums Leben gekommen. Für die zwei Beschuldigten gilt weiter die Unschuldsvermutung, die Ermittlungen dauern an.

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