
BERLIN. Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, haben die SPD-geführten Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt eine Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am kommenden Mittwoch erarbeitet, der zufolge bis zum 20.3. „die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“ sollen.
Gemäß der Vorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) soll es Kursänderungen beim Genesenenstatus geben, die Debatte um die einrichtungsbezogene Impflicht entspannt werden und den Ländern mehr Spielraum zur eigenverantwortlichen Öffnung gegeben werden. Generell sollen ab dem 20.3. nur noch Basis-Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend sein.
Das Papier sieht ein Drei-Stufen-Modell vor:
Erste Stufe:
– Keine Änderungen für Ungeimpfte bis zum 19.3.
– Erhöhung der Obergrenze für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen auf 10, möglicherweise auch auf 20 Personen
– Abschaffung der Zugangsbeschränkungen im Handel, mit Ausnahme der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
– 2G- oder 2Gplus-Regel bei überregionalen Großveranstaltungen wird optional
– Begrenzung der Auslastung bei Veranstaltungen in Innenräumen auf 40% bzw. maximal 4000 Zuschauerinnen und Zuschauer, bei Veranstaltungen im Freien auf 60% bzw. 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer
– Hygienekonzepte und medizinische Masken (vorzugsweise FFP2) bei Großveranstaltungen
Zweite Stufe:
– 3G in Gastronomie und Hotellerie ab 4.3.
– 2Gplus in Diskos und Clubs
Dritte Stufe:
– Wegfall der „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ ab dem 20.3., dazu zählt z.B. die Homeoffice-Pflicht. Homeoffice soll aber weiter möglich sein, „wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen“ und dies „im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt“.
Der Bundestag soll aufgefordert werden, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, das eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen weiterhin möglich ist. Eine Kommission zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes soll eingerichtet werden.
Bei der einrichtungsbezogenen Imfpfplicht sollen die Gesundheitsämter Spielräume erhalten und Betretungsverbote nur als letztes Mittel eingesetzt werden. RKI und Paul-Ehrlich-Institut sollen künftig nicht mehr alleine über den Genesenenstatus entscheiden können. Durch eine Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni soll die Wirtschaft unterstützt werden.
Es wird erwartet, dass eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz noch vor dem 20.3. angesetzt wird.