++ Lokalo-Nachgefragt: Verwirrung um “Johnson&Johnson” – Was bedeutet das jetzt eigentlich? ++

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Der Impfstoff "Johnson&Johnson"; Foto: dpa

MAINZ. “Erst war ich verwirrt, jetzt bin ich nur noch genervt!”, so beschreibt eine Leserin aus der Vulkaneifel die aktuelle Verwirrung um den “Booster-Status” derjenigen, die sich bei der Erstimpfung für “Johnson&Johnson” entschieden haben. Denn: Für alle, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Corona geimpft worden sind, gilt nun: Sie sind erst nach der dritten Impfung geboostert.

Wie das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium auf lokalo.de Nachfrage mitteilt, habe der Bund diesbezüglich seine Meinung geändert und “aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde klar, dass bei Omikron als vorherrschender Variante erst die Boosterimpfung einen sehr guten Schutz bietet und die Immunantwort einer J&J-Impfung nicht so lange vorhält, wie ursprünglich gedacht”.

Bundesweite Neuregelung:

  • Um als geboostert zu gelten und somit von der Testpflicht bei 2G-Plus-Test befreit zu sein, müssen J&J-Geimpfte insgesamt drei Impfungen erhalten haben.
  • Die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) ist vier Wochen nach der Erstimpfung empfohlen, die Drittimpfung nach weiteren drei Monaten.
  • Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind J&J-Geimpfte, deren Zweitimpfung noch keine drei Monate zurückliegt. Sie gelten als frisch geimpft.
    Grafik: Land Rheinbland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz hatten sich mehr als 160.000 Menschen für die “J&J” Impfung entschieden, im Saarland etwa 49.000 – sie alle erwartet nun ein weiterer, dritter Pieks.

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    2 Kommentare

    1. Der nächste Schritt: alle die den dritten ‘Pieks’ erhalten haben sind nach weiteren drei Monaten wieder als nicht vollständig geimpft zu bewerten, weil sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse verändert haben. Das Rad will ja gedreht werden.

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