Überblick: Stadtbad, Stadtmuseum, A.R.T. und VHS – welche „G-Regeln“ jetzt gelten

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Die neuen Corona-Regelungen haben auch Auswirkungen auf Zutrittsmöglichkeiten ins Stadtbad, Stadtmuseum und weitere Einrichtungen.

In der Trierer Rathaus-Zeitung wurde eine Überblick gegeben:
– Wegen der in Rheinland-Pfalz geltenden 2G-Regel ist der Zugang zu Stadtbad und Saunagarten nur mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesenenbescheinigung möglich. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder unter zwölf Jahren. Für Jugendliche von zwölf bis einschließlich 17 Jahren gilt die 3G-Regelung. Ein offizieller Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, muss vorgelegt werden. Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ebenfalls ausgenommen, müssen jedoch neben dem ärztlichen Attest einen offiziellen Testnachweis mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Maskenpflicht gilt bis zum Spind sowie im gesamten Innenbereich der Sauna.

– Auch im Theater gilt die 2G-Regel. Für Kinder und Jugendliche gibt es die gleichen Vorgaben wie beim Stadtbad. Auch während der Vorstellungen gilt Maskenpflicht. Die Zuschauerzahl im Großen Haus bleibt weiterhin reduziert.

– Im Stadtmuseum gilt ebenfalls 2G: Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein, ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahre, Jugendliche zwischen zwölf und 17 müssen einen aktuellen negativen Tests vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht testen lassen können. Sie benötigen ein Attest und einen tagesaktuellen negativen Testnachweis. Zudem gelten wieder Maskenpflicht und Abstandsgebot

– Der Zutritt zu allen A.R.T.-Standorten ist nur mit gültigem 3G-Nachweis möglich. Nachweise müssen den Mitarbeitern auf Nachfrage vorgelegt werden. Weiterhin gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Persönliche Termine in der Musikschule sind nur in begründeten Ausnahmen nach Absprache mit dem Büro möglich, Telefon: 0651/718-1442 oder -1441, E-Mail: [email protected]. Telefonische Beratung: Montag bis Freitag, 8.45 bis 12.15 Uhr.

Für die Kurse der Trierer VHS gilt die 3G-Regel. Ausnahme sind Angebote im Bereich Musik, Kunst und Bewegung mit 2G.

Auch in der Wissenschaftlichen Bibliothek und im Stadtarchiv gilt 2G. Ab 1. Dezember gibt es zudem verkürzte Öffnungszeiten: Bibliothek, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr, Dienstag/Donnerstag, zusätzlich 14 bis 16 Uhr, Stadtarchiv: Dienstag bis Freitag, 9 bis 13, Donnerstag, zusätzlich 14 bis 16 Uhr.

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