Geflügelpest wütet in Luxemburg und Belgien: Vorsichtsmaßnahmen im Eifelkreis und Trier-Saarburg

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Foto: dpa

TRIER/BITBURG. Wegen der Geflügelpest in Luxemburg und Belgien dürfen Geflügelhalter im Eifelkreis Bitburg-Prüm ihre Ställe nur mit Schutzkleidung betreten.

Zudem seien Desinfektionswannen oder -matten an den Eingängen zu Geflügelhaltungen aufzustellen, teilte die Verwaltung des Eifelkreises am Mittwoch mit. Unverzüglich zu melden seien mögliche Anzeichen der Krankheit, etwa ein Rückgang der Legeleistung. Auch, wer Geflügel aus den betroffenen Gemeinden gekauft habe, solle sich mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Im Landkreis Trier-Saarburg hatte das Veterinäramt zuvor wegen der Geflügelpest in Luxemburg eine Überwachungszone eingerichtet. Dazu gehört eine sogenannte Aufstallungspflicht: demnach ist Geflügel in geschlossenen Ställen oder einer ähnlichen Schutzvorrichtung zu halten.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine schwer verlaufende Infektionskrankheit und anzeigepflichtige Tierseuche.

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